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Laut einer Umfrage sind die meisten Deutschen für die steuerliche Gleichstellung von homosexuellen Lebenspartnern.

© dapd

Streit um Steuern: Mehrheit der Deutschen für Gleichstellung der Homo-Ehe

Sollen künftig auch eingetragene Lebenspartnerschaften von Schwulen und Lesben vom Ehegattensplitting profitieren? Eine große Mehrheit der Deutschen ist dafür. In der Koalition geht der Streit um das Thema weiter.

Eine große Mehrheit der Deutschen befürwortet eine steuerliche Gleichstellung der Homo-Ehe. In einer repräsentativen Umfrage von TNS Emnid waren 80 der Befragten dafür, dass das Ehegattensplitting auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften von Schwulen und Lesben angewendet wird, wie das Magazin „Focus“ berichtet. Nur 17 Prozent der Befragten lehnten den Vorschlag ab. Mit 85 Prozent war die Zustimmung bei Anhängern der Grünen am höchsten. Aber auch im Lager der Unionsparteien hielten 71 Prozent die Gleichstellung für richtig. Bei den Anhängern der SPD sprachen sich 83 Prozent, bei denen der FDP 76 Prozent dafür aus.

In der schwarz-gelben Regierungskoalition sorgt das Thema weiter für Diskussionen. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) verlangt in einem Brief an Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) die steuerliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartner noch vor einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. „Eine entsprechende Gesetzesänderung könnte durch das Jahressteuergesetz 2013 erreicht werden“, heißt es in dem Schreiben.
Darin verweist die FDP-Politikerin auf die Serie von Beschlüssen aus Karlsruhe, in denen die Ungleichbehandlung homosexueller Paare für unzulässig erklärt werden. „Wir müssen deshalb damit rechnen, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner 2013 zu erwartenden Entscheidung zum Ehegattensplitting zu dem Ergebnis kommen wird, dass eine Schlechterstellung eingetragener Lebenspartnerschaften auch in diesem Bereich verfassungswidrig ist“, schreibt Leutheusser.

Die Richter hätten wiederholt festgestellt, dass ein bloßer Verweis auf das Schutzgebot der Ehe im Grundgesetz eine Benachteiligung homosexueller Lebenspartner nicht rechtfertige. „Die Politik sollte jetzt Handlungsfähigkeit und Gestaltungswillen demonstrieren, anstatt erst durch eine zu befürchtende Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht erneut zu einer Gesetzesänderung gezwungen zu werden“, heißt es in dem Brief.
Schäuble lehnt eine Ausweitung des Ehegattensplittings auf Homo-Ehen strikt ab - obwohl das Bundesverfassungsgericht zuletzt auch die Benachteiligung von Lebenspartnerschaften bei der Grunderwerbssteuer für verfassungswidrig erklärt hatte. Zuvor hatten auch 13 CDU-Abgeordnete gefordert, homosexuelle Lebenspartnerschaften sollten vom Splitting profitieren. Dies würde den Staat laut Finanzministerium 30 Millionen Euro im Jahr kosten.

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