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Justizminister Heiko Maas (SPD) war immer ein Freund der Öffnung der Ehe für Homosexuelle.

© Patrick Stollarz / AFP

Streit um Verfassungsänderung: Maas musste Regierungsantwort zur "Ehe für alle" korrigieren

Ursprünglich wollte sich der Justizminister auf eine parlamentarische Anfrage zurückhaltend äußern. Doch das Innenministerium forderte klarzustellen, dass eine Grundgesetzänderung nötig sei.

In der Diskussion um die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der „Ehe für alle“ hat das Bundesinnenministerium von Minister Thomas de Maizière (CDU) frühzeitig auf Justizminister Heiko Maas (SPD) eingewirkt und einen Antwortentwurf des Justizministeriums auf eine parlamentarische Anfrage korrigieren lassen. So hatte die Bundesregierung auf Anfrage der Grünen-Fraktion im Mai 2015 erklärt, die Öffnung der Ehe für Paare gleichen Geschlechts würde „eine Änderung des Grundgesetzes voraussetzen“.

Zur Rechtslage sollte nicht geschwiegen werden

Im ursprünglichen Antwortentwurf aus dem zuständigen Justizministerium fehlte eine derartige Festlegung noch. Das Innenministerium wolle die Antwort so jedoch „nicht mittragen“, heißt es in einem internen Schreiben vom April 2015, das dem Tagesspiegel vorliegt. Mit Blick auf die „eindeutige“ Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sei es „wichtig und notwendig“, die Haltung der Regierung klarzustellen. Ein Schweigen könne dahingehend interpretiert werden, dass der Grünen-Vorschlag zur Öffnung der Ehe ohne eine Grundgesetzänderung aus Sicht der Regierung verfassungsrechtlich zulässig sei.

Die Union warf Maas seine Antwort vor

In der Debatte um die „Ehe für alle“ war Maas vor der Abstimmung im Bundestag aus den Reihen der Union vorgeworfen worden, er selbst habe seinerzeit mit der Regierungsantwort eine Verfassungsänderung für die Homo-Ehe verlangt. Tatsächlich war es de Maizière, der darauf drängte und der im Juni im Bundestag mit diesem Argument auch gegen das Gesetz stimmte. Das Innenministerium teilte dazu mit, es habe sich damals auf eine Stellungnahme aus dem für Grundrechte zuständigen Fachreferat bezogen.

Bayern prüft eine Klage

Die „Ehe für alle“ tritt ab Oktober in Kraft. Derzeit bereiten sich die Standesämter darauf vor. Ob sich das Bundesverfassungsgericht noch mit dem Gesetz befassen wird, ist offen. Die Bayerische Landesregierung hat angekündigt, ein Gutachten in Auftrag zu geben, um die Chancen für eine mögliche Verfassungsklage auszuloten. Auch Unionsabgeordnete wollen eine Klage prüfen. Die Unterstützer des Gesetzes gehen dagegen davon aus, die gesellschaftlichen Veränderungen hätten einen „Verfassungswandel“ ausgelöst, der eine Grundgesetzänderung überflüssig mache.

Verfassungsrichter ist skeptisch

Hier zeigte sich der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, in einem Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ skeptisch: Der Verfassungswandel sei schon früher „als Vokabel benutzt“ worden, um Neues durchzusetzen, wenn es nicht gelungen sei, die Verfassung selbst zu ändern.

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