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Vorratsdatenspeicherung von sechs Monaten? Nicht mit mir sagt die Bundesjustizministerin.

© dpa

Streit um Vorratsdatenspeicherung: Bundesjustizministerin gegen sechsmonatige Speicherung

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger schließt eine sechsmonatige Speicherung von Telekommunikationsdaten aus. Anlassbezogen soll die Aufbewahrung aber möglich sein

In der Koalition verschärft sich der Streit um die Vorratsdatenspeicherung. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat für die FDP die von Unions-Politikern geforderte Rückkehr zu einer sechsmonatigen Speicherung von Telekommunikationsdaten kategorisch ausgeschlossen: „Für die FDP wird es kein massenhaftes, grundloses Speichern von Daten über Monate geben“, sagte die FDP-Politikerin der „Augsburger Allgemeinen“.

Die von ihr vorgeschlagene, anlassbezogene Speicherung vorhandener Daten sei bereits „das Entgegenkommen der FDP“. Zugreifen dürfe die Polizei nur, wenn sie die Informationen zur Gefahrenabwehr oder zur Verfolgung schwerer Straftaten benötige: „Gezielt die wirklich benötigten Daten zu erhalten bringt viel mehr Sicherheit, als wahllos Daten von SMS und Internet-Recherchen zu speichern“, sagte die Ministerin.

Leutheusser-Schnarrenberger übte zudem harte Kritik an Forderungen einzelner Unionspolitiker nach einem Einsatz der Bundeswehr im Inneren oder einer Einschränkung der Pressefreiheit: „Wir dürfen die Bürger nicht mit immer neuen Vorschlägen und Forderungen verunsichern - damit schaffen wir kein Vertrauen in den Rechtsstaat“, kritisierte die Justizministerin. (dapd)

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