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Kinoerfolg, aber keine Marke: "Fack ju Göthe", die Komödientrilogie, die den Schauspieler Elyas M'Barek zum Star gemacht hat.

© dpa

Streit ums Markenrecht: "Fack ju Göthe" - Kein Markenschutz für Vulgaritäten

Die Filmfirma Constantin scheiterte vor dem Europäischen Gerichtshof, der den Slogan „Fack ju“ nicht als Marke schützen will. Sänk ju! Ein Einspruch.

Der Tag, an dem traditionelle Schulbildung in Deutschland einen neuen Stellenwert bekam, lässt sich auf das Frühjahr 2000 datieren. Im TV-Containerformat „Big Brother“ erklärte der Teilnehmer Zlatko Trpkovski, er kenne William Shakespeare nicht. Die Resonanz war gewaltig. „Sladdi“ Trpkovskis erste Single, in der er ohne jedes Talent bekundete, wer ihm noch „scheißegal“ sei (u. a. Shakespeare, Goethe, Einstein, Picasso, Bach) schoss auf Platz eins der Charts und gewann drei Mal Gold. Die Brauerei Iserlohn brachte ein „Shakesbier“ auf den Markt.

Die Idee, den erfolgreichen Film eines Versagers und Kriminellen, der als falscher Lehrer reüssiert, „Fack ju Göhte“ zu nennen, kommt an Trpkovskis Befreiungstat nicht heran. Der Titel ist ein fader Aufguss des damals erfrischenden antibildungsbürgerlichen Ressentiments, der allerdings schon als „Shakesbier“ schal zu schmecken begann. Die Eindeutschung des Kraftausdrucks „fuck you“ im Kontrast mit dem Großdichter: Wer das witzig findet, muss wenig zu lachen haben.

Insofern ist dem Gericht der Europäischen Union (EuG) zu danken, wenn es mit seinem Urteil vom Mittwoch ablehnt, den „Fack ju“-Slogan als Marke zu schützen. Er hätte uns, nach dem Willen der Filmfirma Constantin, auf allen möglichen Merchandising-Produkten antreffen können. Die Firma hatte den Schutz für ein Dutzend EU-Klassifikationen beantragt, vom Christbaumschmuck bis zum Haarwasser; „Fack ju Göhte“ zum Essen, Einreiben, Anziehen und Abwaschen.

Fack ju - das versteht außerhalb von Deutschland niemand

Angesichts dieser Alltagstauglichkeit hat es seinen guten Sinn, wenn laut EU-Verordnung Marken ausgeschlossen werden, die „gegen die öffentliche Ordnung“ oder „gegen die guten Sitten“ verstoßen. Die Richter argumentierten, die deutschsprachige Kundschaft werde mit einem Ausmaß an Vulgarität konfrontiert, das nicht hinzunehmen sei. Nicht zu vergessen Goethe, dieser „in Deutschland und Österreich sehr geschätzte Dichter und Schriftsteller“ (EuG), dessen Andenken in den Schmutz gezogen wird.

Doch so platt die Eindeutschung von „fuck you“ hier vollzogen wurde – man wird schwerlich behaupten können, dass die Kraftformel nicht verfremdet wurde. Hierzulande begreift man das, im übrigen Europa bleibt es unverstanden und schon deshalb unverkäuflich. An europäische Sittenverstöße dürften deshalb etwas strengere Anforderungen zu stellen sein, als die Richter es hier tun. Europa, der gemeinsame Raum von Geschichte, Recht, Kultur und Forschung sollte nicht zu einem gemeinsamen Raum deutscher Spießigkeit werden. Die Produktionsfirma wird mutmaßlich nun in die nächste Instanz ziehen, vor den EU-Gerichtshof. Wenn es dort klappen sollte, keine Sorge. Auch die Nummer mit dem „Shakesbier“ war nach ein paar Monaten vorbei. Die Pointe war zu billig.

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