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Medizinisch notwendig oder nur für die Optik? In Deutschland bekommt jeder zweite Jugendliche eine Zahnspange.

© BFoto: imago/blickwinke/Begsteiger

Studie kann medizinischen Nutzen nicht belegen: Wird mit Zahnspangen abgezockt?

Über eine Milliarde Euro zahlen die Krankenkassen im Jahr für kieferorthopädische Behandlungen. Dass sie medizinisch notwendig sind, ist aber nicht belegbar.

Braucht tatsächlich jedes zweite Kind in Deutschland eine Zahnspange? Pro Jahr gäben die gesetzlichen Krankenkassen mehr als eine Milliarde Euro für kieferorthopädische Behandlungen aus, obwohl deren Nutzen „nur unzureichend erforscht“ sei, hatte der Bundesrechnungshof im Frühjahr des vergangenen Jahres beanstandet. Und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sah sich genötigt, dazu eine Studie in Auftrag zu geben.

Nun liegt das Ergebnis vor - und lässt die Kernfrage weiter offen: Für die oft teuren Behandlungen lasse sich kein direkter medizinischer Nutzen, etwa mit Blick auf Karies, Parodontitis oder Zahnverlust belegen, heißt es in dem 144-Seiten-Gutachten des Berliner IGES-Instituts. Wohl aber gebe es Nachweise dafür, dass sich durch solche Behandlung Zahnfehlstellungen und Lebensqualität der Patienten verbessern.

Seit Jahren steigen die Ausgaben kontinuierlich

Man könne „keine abschließende Einschätzung vornehmen, ob und welche langfristigen Auswirkungen die angewendeten kieferorthopädischen Therapieregime auf die Mundgesundheit haben“, so die Autoren der Studie, die dem Tagesspiegel vorliegt. Daher könne man auch nicht beurteilen, ob die Ausgaben dafür „den Kriterien der Wirtschaftlichkeit“ genügten. Dem Gutachten zufolge steigen die Ausgaben der Krankenkassen für kieferorthopädische Behandlungen seit dem Jahr 2005 kontinuierlich. Zuletzt lagen sie bei mehr als 1,1 Milliarden Euro pro Jahr.

„Das Gesundheitsministerium zweifelt nicht an der Notwendigkeit kieferorthopädischer Leistungen“, stellte ein Ministeriumssprecher am Donnerstag klar. Dass Zahnspangen die Häufigkeit von Erkrankungen verringerten, könne zwar nicht belegt werden, sei aber auch nicht ausgeschlossen. Es sei jetzt zu erörtern, ob es noch weiteren Forschungsbedarf gebe. Zu bewerten habe den Nutzen einer Therapie letztlich aber nicht der Gesetzgeber, sondern der Gemeinsame Bundesausschuss von Kassen, Ärzten und Kliniken.

Kaum Daten über Art, Dauer und Erfolg solcher Behandlungen

Auch im Sinne der Patienten sei "zu klären, welche Leistungen zu Behandlungserfolgen führen“, hatte der Präsident des Rechnungshofs, Kay Scheller, im April dieses Jahres gefordert. In anderen Leistungsbereichen der gesetzlichen Krankenversicherung müsse der Nutzen einer Therapie wissenschaftlich bestätigt sein. „Das sollte auch bei kieferorthopädischen Behandlungen der Fall sein.“ Außerdem fehlten bundesweite Daten über Art, Dauer und Erfolg solcher Behandlungen sowie die dafür zugrunde liegenden Diagnosen.

Der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden wies den in Medien geäußerten Vorwurf einer "Abzocke mit Zahnspangen" vehement zurück und betonte, dass man mit den Behandlungen „einen wesentlichen Beitrag zur Zahngesundheit der Bevölkerung“ leiste. Der Spitzenverband der gesetzlichen Kassen dagegen verwies auf die dünne Forschungslage. Klinische Studien mit korrekt gebildeten Vergleichsgruppen seien zwar aufwändig, aber „unvermeidlich“ für belastbare Ergebnisse zur Wirksamkeit der Behandlung.

Auch der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach forderte, die Erstattungspraxis zu überprüfen. Die Vorteile von Zahnspangen seien nicht so gut belegt, wie viele Ärzte und Eltern dächten.

Vage Kassenvorgabe: Das "Maß des Notwendigen" darf nicht überschritten werden

Komplett übernommen werden die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen von den Kassen nur für Heranwachsende zwischen zehn und 18 Jahren – und auch nur dann, wenn die Behandlung abgeschlossen wird. Jedoch ist zunächst ein Eigenanteil aufzubringen, der später zurückerstattet wird. Beim ersten Kind beträgt er 20 Prozent, ab dem zweiten Kind zehn Prozent der Kosten. Zudem muss ein Behandlungsbedarf attestiert sein und die Leistungen dürfen, wie es heißt, „das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“.

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