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Studiengebühren: Studenten scheitern mit Klage

Die Erhebung von allgemeinen Studiengebühren an deutschen Hochschulen ist rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

Es wies damit eine Klage von Studenten der Universität Paderborn ab, die die Gebühren in einem Musterprozess kippen wollten. Das nordrhein-westfälische Landesgesetz zu den Studiengebühren verstoße weder gegen das Grundgesetz noch gegen den völkerrechtlich bedeutsamen UN- Solidarpakt, urteilten die obersten deutschen Verwaltungsrichter.

Auch in den Vorinstanzen hatten die Studenten keinen Erfolg gehabt. Der Anwalt der klagenden Studenten, Wilhelm Achelpöhler, hatte schon vor der Urteilsverkündung einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angekündigt.

Studiengebühren bis zu 500 Euro pro Semester werden seit 2006/2007 in sechs Bundesländern erhoben. Hessen hat die heftig umstrittenen Gebühren wieder abgeschafft. (cl/dpa)

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