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Stuttgart: Haftstrafen für Mitglieder türkischer Terrororganisation

Zu knapp drei bis fünf Jahren Haft hat das Oberlandesgericht Stuttgart drei Männer verurteilt. Sie gehören einer linksextremen Terrororganisation an, die den türkischen Staat beseitigen will.

In dem 15 Monate dauernden Prozess gestanden die drei Angeklagten, Mitglieder der linken, türkischen Terrororganisation DHKP-C zu sein. Für das Geständnis wurde ihnen eine Strafmaßobergrenze zugesichert. Jetzt verurteilte das Oberlandesgericht Stuttgart einen 52-jährigen Angeklagten zu einer Haftstrafe von fünf Jahren, einen 40 Jahre alten Mitangeklagten zu dreieinhalb Jahre Gefängnis und einen 46-Jährigen zu zwei Jahren und elf Monaten Haft.

Der 40-Jähirge hatte darüber hinaus gestanden, gefälschte Ausweispapiere organisiert zu haben. Er und der 46-jährige Verurteilte kamen nach der Urteilsverkündung frei, weil sie schon entsprechend lange in Untersuchungshaft gesessen hatten.

Als strafmildernd wertete das Gericht, dass die beiden älteren Angeklagten in der Türkei in Haft gesessen hatten und dort auch gefoltert worden waren. Die beiden Männer gaben an, dies sei für sie ein Grund gewesen, sich der Organisation anzuschließen.

Die Organisation DHKP-C will nach Erkenntnissen der Ermittler den türkischen Staat beseitigen und durch ein marxistisch-leninistisches Regime ersetzen. Dafür setze sie auch Selbstmordattentäter ein und verübe Anschläge.

Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, sp

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