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Suchtbekämpfung: Hamburg will Heroinabhängigen helfen

Hamburg bringt heute eine Gesetzesinitiative im Bundesrat zur Behandlung Schwerstheroinabhängiger ein. Eine Heroinbehandlung könnte für viele Abhängige ein Ende der Verelendung bedeuten.

Berlin/Hamburg - Hamburg wird am heutigen Dienstag eine Gesetzesinitiative im Bundesrat zur Behandlung Schwerstheroinabhängiger beschließen. Das bestätigte Hamburgs Zweite Bürgermeisterin, Gesundheitssenatorin Birgit Schnieber-Jastram (CDU), dem Tagesspiegel. „Die Heroinbehandlung bedeutet für viele Abhängige ein Ende der Verelendung und der die Sucht begleitenden Krankheiten sowie eine deutliche Reduzierung der Beschaffungskriminalität.“

Bei dieser Art der Behandlung wird den Süchtigen reines Heroin in Form des Arzneimittels Diamorphin verabreicht. Ende Juni läuft ein Modellprojekt aus, das es den Kommunen erlaubt, Patienten entsprechend zu behandeln. Wer weitermachen will, muss beim Bundesamt für Arzneimittel eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Da die große Koalition keine gesetzliche Regelung auf den Weg gebracht hat, müssen Kommunen, die wie Hamburg das Programm fortsetzen wollen, es selbst finanzieren. Zu den Unterstützern einer gesetzlichen Regelung gehören neben dem Land Hamburg Hessen und Nordrhein-Westfalen.

Die Erfahrungen der Vergangenheit hätten gezeigt, dass es für einen Großteil der Betroffenen wieder ein geregeltes Leben, manchmal Arbeit und manchmal auch den Ausstieg aus der Drogensucht gegeben habe, sagte die Senatorin. Sie hält eine bundesweite gesetzliche Regelung für zwingend erforderlich, „um einheitliche Qualitätsstandards bei der Behandlung mit Diamorphin zu gewährleisten und eine Überleitung der Behandlung in die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu ermöglichen“.

Die Bundespolitik hat es weniger eilig. Union und SPD werden sich kaum noch vor der Sommerpause mit dem Thema befassen und verweisen auf die Möglichkeit der Ausnahmeregelungen.

Bauchschmerzen haben auch viele, weil sie eine Debatte um die generelle Freigabe von Drogen fürchten. Widerspruch aus Hamburg: „Es geht nicht um die Freigabe eine Betäubungsmittels, sondern es geht im Kern um die medizinische Behandlung für einen ganz eng definierten Kreis schwerstabhängiger Menschen, denen anders nicht mehr geholfen werden kann, weil alle anderen Therapiemaßnahmen versagt haben“, erklärt Senatorin Schnieber-Jastram. Es ist eine Hilfe „für Schwerstsuchtkranke, für die sonst keine Hoffnung mehr besteht“. lha

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