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Politik: Tabak-Werbeverbot abgelehnt: Entscheidende Empfehlung des Generalanwalts an EU-Gericht

Das vor zwei Jahren von der EU beschlossene Tabakwerbeverbot soll wieder aufgehoben werden. Dies hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg empfohlen.

Das vor zwei Jahren von der EU beschlossene Tabakwerbeverbot soll wieder aufgehoben werden. Dies hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg empfohlen. In der Regel folgt das Gericht bei seinem späteren Urteil den Argumenten des Generalanwalts. Mit der Vorentscheidung vom Donnerstag erringt die deutsche Bundesregierung einen Erfolg. Sie hatte mit ihrer Klage durchsetzen wollen, dass die vom EU-Ministerrat und dem Europaparlament verabschiedete Richtlinie zum Werbeverbot für nichtig erklärt wird.

Laut dem Generalanwalt basiert die Richtlinie auf einer falschen Rechtsgrundlage. Sie wurde mit dem Ziel erlassen, den Binnenmarkt der Europäischen Union für die Tabakwerbung zu vereinheitlichen. Folge der Richtlinie, die im kommenden Jahr in Kraft treten sollte, sei es jedoch, dass praktisch der gesamte Handel mit Tabakwerbeprodukten verboten werde und damit der Markt nicht mehr existiere.

Auch die deutschen Zeitungsverleger rechnen mit einer Aufhebung des EU-Tabakwerbeverbots. Das Plädoyer des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg sei ein "wichtiges Signal", sagte ein Sprecher des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) am Donnerstag in Bonn. Der Generalanwalt habe die EU-Richtlinie zum Verbot von Tabakwerbung als nicht vereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht dargestellt. Die Zeitungsverleger setzten jetzt darauf, dass der Gerichtshof im Oktober ein entsprechendes Urteil fälle.

Der Bundesverband der Zeitungsverleger erinnerte zugleich daran, dass es neben dem Tabakwerbeverbot auf EU-Ebene zahlreiche Bestrebungen gebe, die Werbung zu beschneiden. Diese Pläne reichten bis zum Verbot der Werbung für Kinderspielzeug. Bei sämtlichen Restriktionen und Verboten handele es sich um "schwere Eingriffe in die Kommunikationsfreiheit". Sie zielten darauf ab, die Werbung als ökonomisches Fundament der Medien zu erschüttern - mit allen Konsequenzen für die Pressevielfalt und für die Sicherung von Arbeitsplätzen.

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