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Politik: Tagesspiegel: Ermittlungen eingestellt

Berlin - Im Zusammenhang mit der Steueraffäre des Düsseldorfer Oberbürgermeister Joachim Erwin (CDU) hat die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach das Ermittlungsverfahren gegen den Düsseldorfer Tagesspiegel-Korrespondenten Jürgen Zurheide wegen Beihilfe zur Verletzung des Dienstgeheimnisses eingestellt. Wie die Staatsanwaltschaft erklärte, ergaben ihre Nachforschungen keine Hinweise darauf, dass die am Steuerverfahren beteiligten Behörden Informationen an ihn weitergegeben hätten.

Berlin - Im Zusammenhang mit der Steueraffäre des Düsseldorfer Oberbürgermeister Joachim Erwin (CDU) hat die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach das Ermittlungsverfahren gegen den Düsseldorfer Tagesspiegel-Korrespondenten Jürgen Zurheide wegen Beihilfe zur Verletzung des Dienstgeheimnisses eingestellt. Wie die Staatsanwaltschaft erklärte, ergaben ihre Nachforschungen keine Hinweise darauf, dass die am Steuerverfahren beteiligten Behörden Informationen an ihn weitergegeben hätten. Während der Ermittlungen waren laut Staatsanwaltschaft auch Telefondaten der Behörden überprüft worden.

Die NRW-Datenschutzbeauftragte, Bettina Sokol, kritisierte dieses Vorgehen. Sie halte es für rechtswidrig, dass Justiz und Finanzministerium ihre Telefondaten ohne richterliche Anordnung der Staatsanwaltschaft gegeben hätten.

Zurheide hatte im Dezember 2003 berichtet, dass Erwins Ehefrau Hille 1998 offenbar drei Millionen US-Dollar in Luxemburg angelegt und die Einnahmen nur unvollständig den Behörden mitgeteilt habe. Bei einer Steuerprüfung Anfang Dezember hätten die Erwins, die gemeinsam veranlagt werden, zugeben müssen, dass sie 1998 rund 70 000 Mark und 2000 nochmals 80 000 Mark an Zinseinkünften aus dieser Anlage „vergessen“ hätten.

M.G.

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