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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkündet das Urteil in der nächsten Woche.

© Sebastian Willnow,picture alliance,dpa

Tagesspiegel klagt gegen Geheimdienst: BND macht erstmals Angaben zu seiner Pressearbeit

Der BND wählt aus, welche Journalisten er exklusiv informiert. Der Tagesspiegel will mehr Transparenz erreichen. Jetzt entscheidet das Bundesverwaltungsgericht.

Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat erstmals nähere Angaben zu seiner regelmäßigen heimlichen Informationspraxis für Journalisten gemacht. Demnach haben BND-Mitarbeiter seit 2016 an Standorten in Berlin und Pullach mindestens vier Veranstaltungen durchgeführt, bei denen der Geheimdienst ausgewählten Medienvertretern Analysen zur Lage im Ausland darlegt, ohne dass diese öffentlich werden durften.

Dies erklärte der BND vor dem Bundesverwaltungsgericht, das am Mittwoch eine Auskunftsklage des Tagesspiegels zu dieser Form von staatlicher Öffentlichkeitsarbeit verhandelt hat. Weitere Angaben lehnte der Geheimdienst jedoch ab. Ein Urteil will das Gericht am 18. September verkünden.

Bei den sogenannten Hintergrundgesprächen, die in ähnlicher Weise auch von Verfassungsschutzämtern, Bundeskriminalamt, Kanzleramt und Ministerien praktiziert werden, müssen sich teilnehmende Journalisten zu Stillschweigen verpflichten. Im Gegenzug erhalten Sie Informationen, die anderen Pressevertretern vorenthalten bleiben.

Der BND sucht die Medienvertreter selbst aus und adressiert die Einladungen an sie persönlich. Wie BND-Sprecher Martin Heinemann vor Gericht sagte, dienten die Treffen dazu, die Recherchen von Medien zu ergänzen oder neue Ansätze zu liefern. Dabei solle der BND als Lieferant von Informationen unerkannt bleiben, da sonst unter anderem außenpolitische Verwicklungen befürchtet würden. Sonstige Pressekonferenzen des BND gebe es kaum. Die Information von Journalisten finde regelmäßig nur auf diese Weise und „im Hintergrund“ statt, auch in Einzelgesprächen.

Die Tagesspiegel-Klage zielt darauf ab, die äußeren Umstände der Treffen sowie Themen und Teilnehmer für die Öffentlichkeit transparent zu machen. Damit kann nachvollzogen werden, ob und wie der Nachrichtendienst auf die öffentliche Erörterung von Auslandsthemen in den Medien durch seine Informationsvergabe Einfluss genommen hat. Die BND-Anwälte hatten ursprünglich versucht, für die Auslandsaufklärer vor Gericht eine vollständige sogenannte Bereichsausnahme vom Presse-Auskunftsanspruch zu erreichen.

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