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Die Aufarbeitung der NSA-Affäre ist längst nicht abgeschlossen.

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Tauschgeschäft: Vernebelte Debatte um die NSA-Affäre

Die Kooperation von Geheimdiensten ist ein Tauschgeschäft, bei dem nur mitmachen kann, wer selbst etwas auf den Tisch zu legen hat. Ein Gastbeitrag über die Rolle der Exekutive bei Geheimdienstoperationen.

In der öffentlichen Debatte um die Zusammenarbeit zwischen NSA und BND scheint die These heraus, der BND habe sich vom Kanzleramt gelöst und in seinem Bestreben, es dem großen Bruder recht zu machen, hilflos europäische Interessen verraten. Die Kooperation zwischen NSA und BND solle daher reguliert werden. Und weil die USA ein No-Spy-Abkommen ablehnen, soll der BND eingehegt werden – gesetzlich.

Diese Thesen basieren auf ausschnitthaften Beobachtungen eines Politikfelds, das sich der öffentlichen Kontrolle normalerweise entzieht. Die Dienste arbeiten geheim, und die Kooperation der Dienste ist per se sogar streng geheim. Geheimdienstkooperation ist unter diesen Voraussetzungen eine Angelegenheit der beteiligten Exekutiven, in diesem Fall also der deutschen und der amerikanischen Regierung. Die deutsch-amerikanische Geheimdienstkooperation ist so alt wie die Bundesrepublik. Sie wird gesteuert und beaufsichtigt vom Kanzleramt. Die deutsche Regierung muss also wissen, wie sie funktioniert.

Der BND bewegt sich auf einem Terrain, in dem Staaten ihre Interessen mit jeglichen Mitteln durchsetzen können

Zunächst ist der BND ein Auslandsgeheimdienst und bewegt sich damit nicht innerhalb der demokratisch legitimierten Regeln eines Rechtsstaats, sondern auf einem Terrain, in dem Staaten und andere Akteure ihre Interessen mit jeglichen Mitteln durchsetzen können: Mit Recht, Diplomatie und Abkommen genauso wie mit Spionage, Desinformation und alle möglichen Formen der Gewalt. In solch undurchsichtigen Gemengelagen soll der BND Erkenntnisse liefern. Wen oder was der BND zu unserem Schutz beobachten soll, ist eine politisch zu entscheidende Frage. Auf der Liste der Spähziele befinden sich bekanntermaßen große Staaten wie China, Russland und Indien ebenso wie zerfallene Staaten, Rebellen und Terrororganisationen. Dass die deutsche Regierung davon absieht, befreundete Staaten in den Blick zu nehmen, ist glaubhaft unter der Annahme, dass wir, historisch bedingt, weiterhin von der internationalen Norm abweichen. 

Anna Daun ist Senior Research Fellow an der Universität zu Köln.
Anna Daun ist Senior Research Fellow an der Universität zu Köln.

© privat

Zweitens ist die internationale Geheimdienst-Kooperation eine wichtige Informationsquelle. Fast die Hälfte aller beim BND eingehenden Informationen stammt von internationalen Partnerdiensten. Bei der Kooperation muss man jedoch stets auch mit der Neugier der Partner rechnen. Das ist nur die Kehrseite derselben Medaille, gegen die allein eigene Vorsichtsmaßnahmen, nicht aber zwischenstaatliche Abkommen helfen. Denn solange die Staaten ihre Dienste geheim halten wollen, entbehren institutionelle Überwachungsmechanismen jeder Grundlage. Spionage ist völkerrechtlich nicht verboten und die Forderung nach einem No-Spy-Abkommen (ein solches gab es zum Beispiel in den 1990er Jahren zwischen Deutschland und Russland!) nichts als eine verwirrende Botschaft an die eigene Öffentlichkeit.

 Die Geheimdienst-Kooperation ist ein Tauschgeschäft

Drittens funktioniert Geheimdienst-Kooperation nach eigenen, klaren Regeln: Sie ist ein Tausch-Geschäft, bei dem nur mitmachen kann, wer selbst etwas auf den Tisch zu legen hat. Das können geheime Informationen sein, Spionagetechnik oder auch Zugänge zu Territorien oder nachrichtendienstlich bedeutsamen Infrastrukturen. Angesichts der Massen an Daten und Informationstechnologien, die unser Zeitalter prägen, floriert der Geheimdienst-Handel wie nie zuvor. Die zweite, ebenso universelle wie kategorische Regel der Geheimdienst-Kooperation ist das Verbot, Informationen eines Partnerdienstes ohne dessen ausdrückliche Erlaubnis an Dritte weiterzugeben. Nicht nur Kooperation wird vergolten, auch Verrat.

Es lassen sich keine Hinweise finden, dass die deutsche Regierung Details über die nachrichtendienstliche Kooperation mit den USA verraten hätte. Der BND gibt und nimmt und auch die so genannte Selektorenliste wird ohne das Einverständnis der Amerikaner wohl kaum veröffentlicht.

Die NSA-Affäre ist ein Problem zwischen Regierung und Öffentlichkeit 

Damit bleibt die NSA-Affäre in erster Linie ein Problem zwischen Regierung und Öffentlichkeit. Dabei zeigt sich derzeit noch eine weitere, bei den Diensten altbekannte Regel. Nach dem „Prinzip der plausiblen Abstreitbarkeit“ streiten Regierungen die Verantwortung für nachrichtendienstliches Handeln im Zweifelsfall ab und behaupten den Alleingang der Dienste: Das Kanzleramt hat nichts gewusst. Punktuelle Ausreden greifen jedoch kurz. Denn die NSA-Affäre ist in gewisser Weise eine sicherheitspolitische Folge ökonomischer Macht. Auch im nachrichtendienstlichen Bereich muss Deutschland mit seiner internationalen Position zurechtkommen: Deutschland ist im Blick, als Kooperationspartner und als Spionageziel. Über solch grundlegende Realitäten (nicht über operative Details) sollte die deutsche Regierung mit der Gesellschaft offen sprechen.

Die Autorin ist promovierte Politikwissenschaftlerin und Senior Research Fellow an der Universität zu Köln.

Anna Daun

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