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Politik: Tempelhof – Gericht schlägt Vergleich vor

Der Flughafen könnte ein Jahr später schließen

Berlin - Das überraschende Angebot der Deutschen Bahn, den Betrieb des Flughafens Tempelhof ab November 2007 zunächst zeitlich befristet voll zu übernehmen und den Verkehr anschließend auf Geschäftsflugzeuge zu beschränken, hat nur noch wenig Realisierungschancen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stellte am Dienstag klar, dass nach geltender Rechtslage Tempelhof spätestens nach der Inbetriebnahme des ausgebauten Flughafens in Schönefeld komplett geschlossen werden muss – auch für Geschäftsflugzeuge. Ein weiterer Betrieb sei nur nach einer Gesetzesänderung möglich. Diese will der Senat jedoch nicht vornehmen, um den Ausbau Schönefelds juristisch nicht zu gefährden.

Ob Tempelhof vorzeitig geschlossen wird, wie es die Berliner Luftfahrtbehörde angeordnet hat, steht dagegen noch nicht fest. Im Klageverfahren gegen die Schließung zum 31. Oktober 2007 schlug das Gericht am Dienstag einen Vergleich vor, der den Betrieb exakt ein Jahr später enden lässt. Während die Flughafengesellschaft Zustimmung signalisierte, obwohl sie dann nochmals rund zehn Millionen Euro Verlust macht, hielten sich die klagenden Geschäftsflieger zurück. Das Gericht will nun am Donnerstag seine Entscheidung verkünden. Es kann seinen Vergleichvorschlag unterbreiten oder gleich in der Sache entscheiden. Dann ist eine Schließung bereits 2007 nicht ausgeschlossen. Möglich ist auch eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof. kt

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