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Politik: Terror-Fahndung: Datenjagd

Die Rasterfahndung wurde bei der Suche nach Terroristen in den siebziger Jahren im Bundeskriminalamt entwickelt. Bestimmte personenbezogene Daten werden abgeglichen und dabei mögliche Straftatverdächtige herausgefiltert.

Die Rasterfahndung wurde bei der Suche nach Terroristen in den siebziger Jahren im Bundeskriminalamt entwickelt. Bestimmte personenbezogene Daten werden abgeglichen und dabei mögliche Straftatverdächtige herausgefiltert. Einfache Kriminalität darf mit der Rasterfahndung nicht verfolgt werden. Es muss sich um erhebliche Straftaten handeln, beispielsweise Drogenhandel. Die Rasterfahndung darf nur eingesetzt werden, wenn andere Ermittlungsmethoden weniger Erfolg versprechen. Nötig ist immer ein richterlicher Beschluss.

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