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Politik: Terror-Fahndung: Lufthansa: Verdächtiger gehört nicht zu uns

Die Lufthansa geht nicht davon aus, dass ein Mitarbeiter ihrer Vertretung im Jemen in Zusammenhang mit den Anschlägen in New York und Washington stehen könnte. "Wir halten das für unwahrscheinlich", sagte ein Lufthansa-Sprecher am Sonntag.

Die Lufthansa geht nicht davon aus, dass ein Mitarbeiter ihrer Vertretung im Jemen in Zusammenhang mit den Anschlägen in New York und Washington stehen könnte. "Wir halten das für unwahrscheinlich", sagte ein Lufthansa-Sprecher am Sonntag. Er bezog sich auf einen in Toronto festgenommenen Mann, der in einer Lufthansa-Maschine aus Frankfurt saß, die wegen der Anschläge von ihrem ursprünglichen Ziel in den USA nach Kanada umgeleitet worden war.

Sicherheitsbeamte hatten bei dem Mann drei jemenitische Pässe mit verschiedenen Namen, einen Dienstausweis der Lufthansa und zwei Uniformen der Fluglinie gefunden. Der Sprecher sagte, es seien auch noch keine Hinweise bekannt, dass der Mann überhaupt in Verbindung zu den Attentaten stehe. Der Lufthansa-Sprecher wies darauf hin, dass der Mann mit einem Vollzahler-Ticket gereist sei. Das Unternehmen will Flüge künftig von "Luftmarschalls" begleiten lassen, wenn dies die Sicherheitslage erfordert.

Zum Thema Online Spezial: Terror gegen Amerika Umfrage: Haben Sie Angst vor den Folgen des Attentats? Fotos: Die Ereignisse seit dem 11. September in Bildern Fahndung: Der Stand der Ermittlungen Osama bin Laden: Amerikas Staatsfeind Nummer 1 gilt als der Hauptverdächtige Chronologie: Die Anschlagserie gegen die USA In Deutschland ist am Wochenende die Fahndung nach Hintermännern der Organisation des mutmaßlichen Terroristenführers Osama bin Laden erheblich ausgedehnt worden. Nach Hamburg und Berlin setzten nun auch die Bundesländer Brandenburg, Bayern und Baden-Württemberg die Rasterfahndung zur aktuellen Abwehr möglicher terroristischer Gefahren ein. Das Ziel sind islamische Terroristen in der Bundesrepublik. Auch Niedersachsen will die Rasterfahndung als Reaktion auf die Terrorwelle in den USA einführen und das Gefahrenabwehrgesetz entsprechend ändern. Nur dieses Bundesland und Schleswig-Holstein haben in ihren Polizeigesetzen bislang die Möglichkeit zu dieser Computer-Fahndung nicht.

In Baden-Württemberg wird auf der Grundlage der Rasterfahndung jetzt nach "terroristischen Schläfern" gesucht - also nach Terroristen, die sich ohne Auffälligkeiten ganz normal im Land bewegen. Man habe 100 bis 200 möglicherweise gewaltbereite islamische Extremisten im Blick, sagte ein Sprecher des Innenministeriums.

Laut "Spiegel" hat das BKA bereits im vergangenen Jahr die Bundesanwaltschaft um ein umfassendes Ermittlungsverfahren gegen mögliche Strukturen der Bin-Laden-Organisation in Deutschland gebeten. Die Bundesanwaltschaft habe dies mit Hinweis auf juristische Schwierigkeiten und eine nicht ausreichende Beweislage abgelehnt.

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