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Der "Fall Lars Koch" - in einer Szene des Films "Terror - Ihr Urteil" vor der fiktiven großen Strafkammer des Schwurgerichts Berlin.

© Julia Terjung/ARD Degeto/dpa

„Terror – Ihr Urteil“: Im Namen des Zuschauers

Die ARD hat in „Terror – Ihr Urteil“ das Publikum eine juristische Entscheidung durchspielen lassen. Was lässt sich aus dem Experiment lernen?

Für die ARD ist das Experiment ein Erfolg: Fast sieben Millionen Zuschauer schalteten die TV-Verhandlung nach dem Theaterstück "Terror" des Autoren und Juristen Ferdinand von Schirach ein, die anschließende „Hart aber fair“-Diskussion wurde von 6,3 Millionen verfolgt.

Kein Programm war am Montagabend beim Publikum erfolgreicher. An der Abstimmung online und per Telefon beteiligten sich 609.000 Menschen.

Was macht das Szenario so spannend?

Kernelement des TV-Experiments ist die bewusste Entscheidung eines Kampfjet-Piloten sowohl gegen geltendes Recht als auch gegen den ausdrücklichen Befehl seiner Vorgesetzten zu verstoßen, um durch den Abschuss einer Passagiermaschine eine noch höhere Zahl von menschlichen Opfern zu verhindern.

Der Zuschauer steht als Schöffe einerseits vor einer juristischen Frage: Das Bundesverfassungsgericht hatte 2006 die Abschusserlaubnis im Flugsicherheitsgesetz für nichtig erklärt, weil es die Menschenwürde verletzen würde, ein Leben gegen ein anderes aufzuwiegen. Andererseits stehen die Zuschauer vor der moralisch-ethischen Gewissensfrage, ob sie sich nicht auch wie der Pilot entscheiden würden.

Wie fiel das Urteil des Publikums aus?

Die Fernsehzuschauer waren in ihrer Entscheidung noch eindeutiger als die Besucher der inzwischen weit über 500 Theateraufführungen des Stücks von Ferdinand von Schirach: Während die Theaterbesucher zu 60 Prozent für Freispruch plädierten, hielten nach der TV-Gerichtsfiktion 86,9 Prozent der deutschen Zuschauer, die sich an der Telefon- und Online-Abstimmung beteiligt hatten, den Piloten für unschuldig im Sinne der Mordanklage. Am Freitag lief die TV-Produktion bereits in 100 Kinos – dort wurde Lars Koch mit insgesamt 70 Prozent der Stimmen für nicht schuldig erklärt; in keinem Kino wurde er schuldig gesprochen.

Für die Talksendung „hart aber fair“ hatten sich zwölf Zuschauer die Aufzeichnung angesehen, die auf einem speziellen Abstimmungsgerät ihre Meinung so oft ändern konnten, wie sie es für richtig hielten. Bis sie am Ende ebenfalls mit Dreiviertel-Mehrheit zum Freispruch kamen, hatten sie 28 Mal ihre Meinung geändert.

Was bedeutet der Erfolg des Projektes für das Fernsehen und die Medien?

Das Ausnahmefernsehen hat das Gewohnheitsfernsehen auf die Plätze verwiesen: Kein Programm war am Montag erfolgreicher. ZDF-Krimi, RTL-Frauensuche für Bauern – das Publikum hat sich in der Mehrheit gegen die Wiedergänger im Programm entschieden. Es wollte wissen und mitentscheiden, ob der fiktive Luftwaffenpilot Lars Koch 164 Menschen töten durfte, um 70.000 andere Menschen zu retten. Die öffentlich-rechtliche ARD hat gezeigt, dass der Zuschauer nicht unterschätzt werden darf: Er will Unterhaltung, er will von den üblen Nachrichten des Tages abgelenkt werden – und bildet eine ernstzunehmende Einheit mit dem Bürger. Das steht für die Kraft des Fernsehens zur abwägenden, unterhaltsamen, teilnehmenden Staatsbürgerkunde. „Terror – Ihr Urteil“ verneint die arrogante These, dass ein Massenmedium nur Unterhaltung kann und können muss. Im Fernsehen kann mehr Dialektik als Dummheit stecken. Aber der Erfolg wäre verpufft, wenn das Format ein Einzelfall bliebe.

Wie diskutieren Fachleute Fall und Urteil?

Der Jurist und FDP-Politiker Gerhart Baum hatte mit dazu beigetragen, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit der Abschusserlaubnis befasste. Baum hat das TV-Format heftig kritisiert, weil es zu einer Volksjustiz im Wohnzimmer über das Grundgesetz kommen würde – und er war der einzige Experte in „hart aber fair“, der sich für einen Schuldspruch aussprach. Bei der Bemessung des Strafmaßes könne der Pilot sicherlich Gnade oder ein mildes Urteil erwarten, aber es müsse klar sein, dass er ein Täter sei. „Im Krieg mag das anders sein. Aber wir haben noch keinen Kriegszustand, sondern bekämpfen nur gefährliche Kriminelle“, sagte Baum: „Die Terrorangst greift um, wir müssen diese Angst moderieren und dürfen uns nicht davon leiten lassen.“

Der CDU-Politiker Franz-Josef Jung war 2006 Verteidigungsminister und sprach sich für einen möglichen Abschuss eines Passagierflugzeuges aus; er beruft sich auf einen übergesetzlichen Notstand. Vor der Fußball-WM in Deutschland hatte er mit dem Inspekteur der Luftwaffe besprochen, ob in den Maschinen der Alarmrotten tatsächlich Piloten säßen, die im Ernstfall einen Abschussbefehl nicht verweigern würden. Von den Piloten der deutschen Jagdstaffeln nahm er den Eindruck mit, dass sie trotz juristischer Risiken in ihre Jets steigen und schießen würden.

Wem würden Sie das Grundgesetz anvertrauen? Die Protagonisten der ARD-Produktion "Terror". Von links nach rechts: Lars Eidinger, Martina Gedeck, Florian David Fitz, Burghard Klaußner.
Wem würden Sie das Grundgesetz anvertrauen? Die Protagonisten der ARD-Produktion "Terror". Von links nach rechts: Lars Eidinger, Martina Gedeck, Florian David Fitz, Burghard Klaußner.

© Julia Terjung/ARD/Degeto/RBBD

Der Ex-Kampfpilot Thomas Wassmann, Vorsitzender des Verbandes der Besatzungen strahlgetriebener Kampfflugzeuge der Bundeswehr, empfindet als Skandal, dass zehn Jahre nach dem Karlsruher Urteil die Verantwortung noch immer allein beim Piloten liege: „Die Politik lässt die Piloten im Stich.“

Thomas Fischer, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, kritisierte in seiner Kolumne auf „Zeit.de“, Schirachs Vorlage unterscheide nicht „auch nur ansatzweise“ zwischen formaler Rechtswidrigkeit und persönlicher Schuld – das aber sei eine Grundlage des Strafrechts und des Rechtsstaates. „Mit der Frage der Schuld des einzelnen, der in der konkreten Situation persönlich handelt oder nicht“ habe sich auch das Bundesverfassungsgericht nicht befasst – weil es keinen realen Fall gab. Fischer meint, dass „Autor, Verlag und Medien ein übles Spiel zu Lasten der Bürger spielen“ – die Aufforderung, aktiv an der „Entscheidung über das Schicksal eines Menschen“ mitzuwirken, sei eine „schwer erträgliche Manipulation der Öffentlichkeit im Namen eines quasistaatlichen Anliegens, ohne dem auch nur die mindesten staatlichen Garantien an Wahrhaftigkeit und Unvoreingenommenheit zugrunde zu legen“.

Auch die evangelische Theologin und designierte Regionalbischöfin in Hannover, Petra Bahr, betonte, dass selbst die Widerstandskämpfer gegen die Nazi-Diktatur gewusst und auch gesagt hätten, dass sie sich mit einem Attentat auf Hitler schuldig machten. In der Konstellation des Films hingegen seien alle Beteiligten Opfer: die Passagiere der entführten Maschine, die Besucher des Fußballspiels – und der Pilot. Ein Urteil wollte Bahr nicht abgeben, dies wäre für sie „Amtsanmaßung“.

Was lässt sich aus dem Fernseh-Event für „direkte Demokratie“ ableiten?

Das Projekt stellt auch die Voraussetzungen für politische Entscheidungen zur Debatte. Bahr betont, dass das TV-Publikum ausschließlich über einen Film – und nicht über die Verfassung – entschieden habe. Frauke Gerlach, Direktorin des Grimme-Instituts, spricht von einem „sehr guten Fernsehfilm mit exzellenten Darstellern“, durch die Fokussierung auf die Schuldfrage werde aber „die Problemstellung dramaturgisch wie juristisch derart verkürzt, dass das Abstimmungsergebnis fast erwartbar war. Mit Befragungen dieser Art sollten die Sender sehr achtsam und sparsam umgehen und vor allem nicht als eine demokratische Art der ,Volksabstimmung’ aufladen.“

Der Rechtsanwalt und Blogger Heinrich Schmitz schreibt im Tagesspiegel-Debattenportal Causa zu den vorgelegten Entscheidungs-Alternativen: „Ein verfassungswidriges Verhalten ist niemals gerechtfertigt.“ Ob eine Volksabstimmung die Unantastbarkeit der Menschenwürde – Artikel 1 des Grundgesetzes – abschaffen könnte? Schmitz schreibt: „Ich bin mir sicher, es käme darauf an, wie man fragt. Deshalb fragt man es besser gar nicht erst“ – das sei „,Wir sind das Volk’ auf dem Rechtsprechungstrip“.

Das Fernsehen ist aber längst Teil der Like-Demokratie: Überall wird gevotet, bewertet, gemeint, über Ja und Nein, Richtig und Falsch entschieden. Im Privatfernsehen sind Castingshows nichts anderes als ein Geschäftsmodell. Auch in öffentlich-rechtlichen Talkshows werden Angelegenheiten bewertet – und oft abgehakt, entsorgt. Das Diskussionsniveau ist vielfach steigerbar. Der TV-Prozess aber hat gezeigt: Es liegt am Medium selbst, was es seinem Publikum zumutet.

Auch technisch hat das TV-Experiment mögliche Probleme solcher Plebiszite gezeigt: Die Internetseite zum Projekt war schwer erreichbar, die Telefonnummern meist besetzt oder „derzeit nicht erreichbar“. Nicht auszudenken, das würde bei einer staatlichen Abstimmung passieren.

Das Format „Ihr Urteil“ wird nicht zum Regelfall werden: Fernsehen, unverändert das größte und zuschauerattraktivste Medium, muss sich hüten, die Simulation von Wirklichkeit als Wirklichkeit zu verkaufen – auch wenn Ähnlichkeiten mit der Realität gewollt und richtig sind. Aber die Sender könnten sich ihrer Möglichkeiten besinnen, relevante Fragen in die Öffentlichkeit zu schieben; mit der Qualität, Sorgfalt und adäquaten Kombination aus Film, Diskussion und Interaktion.

Was wird aus dem juristischen Streit in der politischen Realität?

Eigentlich hat das Verfassungsgericht 2006 mit seinem Urteil einen kategorischen Endpunkt gesetzt: Der Gesetzgeber darf niemandem erlauben, das Leben unschuldiger Menschen zu opfern, um das Leben anderer Unschuldiger zu retten. Dieser Spruch wird oft – wie auch im Text von Schirach – als Verbot missverstanden, ein entführtes Flugzeug abzuschießen.

Verboten haben die Richter aber eben nur, dass der Gesetzgeber einen solchen Abschuss erlaubt und straffrei stellt. Etwas vereinfacht gesagt: Das Karlsruher Urteil verbietet dem Parlament und der Regierung, das moralische Dilemma „Leben gegen Leben“ für gelöst zu erklären.

Der damalige Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) hatte erklärt, dass er notfalls einen Abschuss anordnen, sofort zurücktreten und sich Seite an Seite mit seinem Kampfpiloten vor Gericht verantworten würde.

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