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Terrorbekämpfung: Menschenrechts-Hüter rügen britische Polizeipraxis

Die weit reichenden Befugnisse der britischen Polizei im Kampf gegen den Terrorismus müssen möglicherweise eingeschränkt werden. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg gab am Dienstag dem 32-jährigen Kevin Gillan und der 38-jährigen Pennie Quinton zum Teil Recht, die zuvor in Großbritannien erfolglos gegen ein Anti-Terror-Gesetz aus dem Jahr 2000 geklagt hatten.

Berlin - Nach dem Gesetz sind Körperdurchsuchungen in der Öffentlichkeit auch ohne Verdachtsmomente erlaubt. Nach der einhelligen Meinung der sieben an der Entscheidung beteiligten Straßburger Richter verstößt diese Bestimmung gegen die Achtung der Privatsphäre.

Die beiden Kläger waren 2003 auf dem Weg zu einer Demonstration gegen eine Messe für Waffentechnik im Osten Londons von der Polizei gestoppt und durchsucht worden. Laut Gesetz hat die britische Polizei das Recht, Personen in der Öffentlichkeit ohne jeden Anfangsverdacht abzutasten, sofern sich dadurch mögliche Terrorakte verhindern lassen. Nach Einschätzung des Menschenrechtsgerichtshofs besteht allerdings das Risiko, dass die Polizei bei den Körperdurchsuchungen willkürlich vorgeht. Aus Statistiken, so die Richter, gehe hervor, das Schwarze und Asiaten allein wegen ihres Aussehens überdurchschnittlich oft Körperdurchsuchungen über sich ergehen lassen müssten. Den Einwand der britischen Behörden, dass auch an Flughäfen das Abtasten von Passagieren gang und gäbe sei, wollten die Straßburger Richter nicht gelten lassen. Anders als bei den Zufallskontrollen auf der Straße, erklärten die Menschenrechts-Hüter, seien Flugpassagiere im Grundsatz mit den Durchsuchungen einverstanden.

Der britische Innenminister Alan Johnson kündigte an, gegen die Straßburger Entscheidung Berufung einzulegen. Nach den Worten eines Sprechers des Menschenrechtsgerichtshofs hat die Londoner Regierung nun drei Monate Zeit für diesen Schritt. Wenn die Berufung zugelassen werde, müsse die 17-köpfige Große Kammer des Menschenrechtsgerichtshofs erneut entscheiden.

Bis zu einem endgültigen Urteil will die Londoner Polizei unter anderem auf stark bevölkerten Plätzen an Körperdurchsuchungen festhalten. Der für die Terrorbekämpfung zuständige Minister David Hanson sagte, die Straßburger Entscheidung sei enttäuschend, zumal die britische Polizeipraxis zuvor von mehreren Gerichten auf der Insel gebilligt worden war. 

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