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Terrorismus: Bundesanwaltschaft beantragt RAF-Akten

Die Ermittler im Fall Verena Becker haben sich ans Innenministerium gewandt. Sie haben Einsicht in bislang gesperrte Geheimdienstakten zum RAF-Anschlag auf Siegfried Buback beantragt.

Die Ermittler erhoffen sich von den bislang gesperrten Buback-Akten des Verfassungsschutzes weitere Hinweise auf eine mögliche Tatbeteiligung der vor kurzem verhafteten ehemaligen Terroristin Verena Becker an dem Attentat im April 1977. Die Durchsuchung der Wohnung Beckers habe "eine neue Erkenntnislage" erbracht, hatte die Anwaltschaft Anfang der Woche mitgeteilt.

Die Umstände des von RAF-Terroristen in Karlsruhe verübten Attentats auf Buback und zwei Begleiter sind nach wie vor ungeklärt. Das Bundesinnenministerium lehnt eine Freigabe der Akten bislang ab, wird aber einen Antrag auf Freigabe nach Auskunft eines Sprechers prüfen.

Die 57-jährige Becker soll an dem Anschlag auf Buback in der Karlsruher Innenstadt beteiligt gewesen sein. Die Bundesanwaltschaft wirft Becker vor, “wesentliche Beiträge zur Vorbereitung und Durchführung des Anschlags" geleistet zu haben.  

Quelle: ZEIT ONLINE, dpa

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