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Terrorismus: Kofferbomber-Prozess: Angeklagter bestreitet jede Tötungsabsicht

Der mutmaßliche Kofferbomber von Köln beteuert auf der Anklagebank seine Unschuld: Er bestreitet, dass er Menschen töten wollte. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm hingegen versuchten Mord vor und fordert lebenslange Haft.

Kurz vor dem Abschluss des Düsseldorfer Kofferbomber-Prozesses hat der 24-jährige Angeklagte erneut jede Tötungsabsicht heftig bestritten. "Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen, dass es niemals meine Absicht war, jemanden zu töten", sagte Youssef Mohamad E.H. am Dienstag in seinem Schlusswort vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf. "Ich wusste schon, als ich den Koffer in die Hand nahm, dass er nicht explodieren würde."

Der entscheidende Grund, vom Tatplan abzuweichen, sei der Tod seines Bruders Achmed gewesen. "Da habe ich angefangen, über die Tötung unschuldiger Menschen nachzudenken. Das hat mir die Augen geöffnet. Da hätten auch unschuldige Kinder umkommen können."

Sprengsätze in zwei Regionalzügen

"Wenn ich die Absicht gehabt hätte, Menschen zu töten, dann hätte ich das mit sehr viel Umsicht gemacht", sagte der Angeklagte. "Ich hätte alle Spuren gelöscht und mit Handschuhen gearbeitet." Der libanesische Ex-Student bekräftigte, dass er die Ende Juli am Kölner Hauptbahnhof in zwei Regionalzügen deponierten Sprengsätze absichtlich so gebaut habe, dass sie nicht explodieren konnten. "Das war so beabsichtigt." Als "falsch" wies der 24-Jährige zugleich Aussagen seines im Libanon inhaftierten mutmaßlichen Komplizen zurück, wonach die beiden möglichst viele Menschen töten wollten. Dies habe Jihad H. gesagt, "weil er gefoltert wurde", sagte E.H.

Der Angeklagte hatte im Prozess zugegeben, im Juli 2006 zusammen mit Jihad H. im Kölner Hauptbahnhof zwei in Koffern versteckte Bomben in Züge gestellt zu haben. Die Züge fuhren nach Hamm und Koblenz. Die Zeitzünder wurden während der Fahrt ausgelöst, wegen eines technischen Fehlers explodierten die Bomben aber nicht. Vor wenigen Wochen hatten Bundesanwaltschaft und Verteidigung schon einmal plädiert. Wegen neuer Beweisanträge der Rechtsanwälte war das Gericht wieder in das Verfahren eingestiegen.

Urteil wird am kommenden Dienstag verkündet

In dem seit rund einem Jahr andauernden Prozess wirft die Bundesanwaltschaft dem Ex-Studenten versuchten Mord vor. Sie geht davon aus, dass die Kofferbomben nur aufgrund eines handwerklichen Fehlers nicht explodierten und erneuerte am Dienstag ihre Forderung nach lebenslanger Haft. Die Verteidigung argumentiert dagegen, ihr Mandant und der im Libanon bereits verurteilte H. hätten kein Blutbad anrichten, sondern nach der Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen in deutschen Zeitungen lediglich der Öffentlichkeit einen Schrecken einjagen wollen. Sie will einen Freispruch erwirken.

Das Urteil hatte ursprünglich bereits am vergangenen Mittwoch fallen sollen. Nach den Plädoyers beider Seiten hatte das Gericht jedoch zwischenzeitlich noch einmal in die Beweisaufnahme eintreten müssen, nachdem ihm die libanesischen Behörden überraschend umfängliche Protokolle von Vernehmungen des in Beirut inhaftierten H. übersandt hatten. Mehrere Beweisanträge der Verteidigung im Zusammenhang mit den Protokollen wies der OLG-Terrorismussenat am Dienstag zurück. Das Urteil wird nun am kommenden Dienstag verkündet. (jam/AFP/ddp/dpa)

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