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Terrorprozess: Haftstrafe für Kieler Bin-Laden-Fanatiker

Er gründete eine terroristische Vereinigung, unterstützte Al Qaida und leistete einen Treueeid auf Osama bin Laden: Nun muss der Kieler Terrorhelfer Redouane E.H. für fünf Jahre und neun Monate ins Gefängnis.

Das Oberlandesgericht Schleswig verurteilte den 38-Jährigen wegen der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung in sechs Fällen und der Gründung einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Die Bundesanwaltschaft hatte für den Deutsch-Marokkaner eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten gefordert, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Der Kieler hatte laut Anklage Selbstmordattentäter für den Einsatz im Irak rekrutiert und 2000 Euro für die Schleusung und Ausrüstung von "Gotteskämpfern" überwiesen. Die Beweisführung der Anklage war vor allem über abgehörte und mitgelesene Gespräche im Internet erfolgt. Drei von zehn Anklagepunkten wurden fallengelassen. Redouane E. H. hatte einige Vergehen eingeräumt, bestritt jedoch die Gründung einer Terrorzelle.

In dem Prozess hatte er zugegeben, einen Eid auf Al-Qaida-Gründer Osama bin Laden geleistet zu haben. Zudem wollte er an einer Sprengstoffausbildung in Algerien teilnehmen. Dazu kam es seinen Worten zufolge aber nicht. Redouane E.H. war Anfang Juli 2006 in Hamburg festgenommen worden.

Internet als Tatmittel und Tatort

Der Vorsitzende Richter Matthias Hohmann sagte, die Unterstützungshandlungen des Angeklagten durch Geldüberweisungen und die Schleusung von Kämpfern in den Irak seien zweifelsfrei der Terrororganisation Al Qaida direkt zugute gekommen. Die Besonderheit in dem Verfahren liege darin, dass im Wesentlichen das Internet Tatmittel und Tatort gewesen sei. Es gebe in diesem Fall für einzelne Tathandlungen im Gegensatz zu anderen Verfahren keine Zeugen.

Die Taten seien "zum großen Teil an der Tastatur begangen worden", sagte der Richter. "Wir dürfen uns keine Illusionen machen: Das Verbrechen ist im Internet längst angekommen", fügte er hinzu. Bei diesem Verfahren habe es sich um das bundesweit erste gehandelt, in dem Sprachverbindungen über das Internet als Beweismittel eine Rolle gespielt hätten. (smz/ddp/dpa)

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