zum Hauptinhalt
Ata_R

© dpa

Terrorprozess: "Hochzeit" stand für Selbstmordattentat

In die Genugtuung über das Urteil mischte sich auch der Schrecken über das Ausmaß an Konspiration und Fanatismus. Im Verfahren gegen drei Terroristen, die 2004 Iraks Ex-Premier töten wollten, kamen erschreckende Details an Licht.

Von Frank Jansen

Er hatte an diesem Tag lange geschwiegen, doch zum Schluss konnte sich Rafik Y. nicht mehr beherrschen. In wirrer Sprache rief der Islamist den Richtern Worte wie „Schwein“ und „Neonazi“ zu. Dann lächelte er wieder verächtlich vor sich hin. Der blasse Vollbartträger wusste: Die Schlacht, als die er in den vergangenen zwei Jahren den Prozess im wuchtigen Gerichtsbunker von Stuttgart-Stammheim begriffen hatte, war verloren. Trotz aller Attacken mit Beleidigungen und oft unsinnigen Beweis- und Befangenheitsanträgen. Der 5. Strafsenat unter Vorsitz von Christine Rebsam-Bender hatte Rafik Y. 14 Mal aus der Verhandlung ausgeschlossen, ihm 114 Tage Ordnungshaft aufgebrummt – und sich nicht kleinkriegen lassen. Auch wenn der Richterin anzumerken war, dass sie das Urteil gegen die Beinaheattentäter der irakisch-kurdischen Terrororganisation Ansar al Islam endlich hinter sich bringen wollte. Im Ton stählerner Höflichkeit verkündete Rebsam-Bender das Urteil: Zehn Jahre Haft für Ata R., acht Jahre für Rafik Y. und siebeneinhalb Jahre für Mazen H., der sich als einziger in seinem letzten Wort entschuldigt hatte. Die Angeklagten, die im Dezember 2004 den damaligen irakischen Premier Ijad Allawi beim Staatsbesuch in Berlin mit einem Attentat beseitigen wollten, die Ansar al Islam mit Spendensammeln und der Werbung von Anhängern unterstützten, blickten trotzig.

Mit dem fünften Urteil in einem Verfahren gegen Mitglieder von Ansar al Islam scheint zudem das Potenzial der Terrororganisation in der Bundesrepublik einmal mehr empfindlich geschwächt zu sein. So sieht es zumindest Oberstaatsanwältin Silke Ritzert von der Bundesanwaltschaft. Der zunehmende Verfolgungsdruck habe dazu geführt, dass Mitglieder und Sympathisanten von Ansar al Islam in den Irak zurückgekehrt oder in andere europäische Länder ausgewichen seien.

In die Genugtuung mischte sich allerdings auch bei der abgeklärten Anklägerin der Schrecken über das Ausmaß an Konspiration und Fanatismus bei den drei Exilirakern. Das ließ schon die in Telefonaten und E-Mails verwandte Geheimsprache erkennen, aus der Rebsam-Bender in der Urteilsbegründung zitierte: Mit „Hochzeiten“ seien in der Regel Selbstmordattentate gemeint, ein „Krankenhaus“ sei ein Gefängnis, das Wort „Kältewelle“ umschreibe eine erfolgreiche Festnahmeaktion der Polizei.

Rebsam-Bender erwähnte auch das Telefonat, das Ata R. im Februar 2004 mit einem von ihm rekrutierten, jungen Islamisten geführt hatte. „Wenn ich heiraten sollte, werde ich einem Bruder Bescheid geben, damit er dich anruft“, sagte der Novize, „informiere dann meine Familie.“ Der Hinweis war eindeutig: Der junge Mann befand sich auf dem Weg in den Irak, um als Märtyrer zu sterben. Wenig später rief eine unbekannte Person bei Ata R. an und teilte die „Heirat“ mit. Der Rekrut hatte sich bei einem Selbstmordanschlag in die Luft gesprengt.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false