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Politik: Terrorverdächtiger bleibt in Haft

Hamburger Gericht hält Mzoudis Beteiligung am 11. September für „hochwahrscheinlich“

Von Frank Jansen

Hamburg. Der zweite Angeklagte, der in Deutschland wegen der Terroranschläge vom 11. September 2001 vor Gericht steht, muss weiter im Gefängnis bleiben. Die Verteidigung von Abdelghani Mzoudi hat am Mittwoch einen Rückschlag erlitten. Der 3. Strafsenat des Hamburger Oberlandesgerichts lehnte den Antrag auf Haftverschonung ab – und präsentierte Argumente, die fast schon wie die Vorwegnahme eines Urteils gegen Mzoudi klangen.

Es sei „hochwahrscheinlich“, dass der Angeklagte die ihm vorgeworfene Beihilfe zum Mord an 3066 Menschen begangen habe, sagte der Vorsitzende Richter, Klaus Rühle. Auch die Zeugenaussage des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, stehe „dieser Einschätzung nicht entgegen“. Fromm hatte der Anklage, wie berichtet, am vergangenen Freitag teilweise widersprochen. Daraufhin forderten Anwältin Gül Pinar und ihr Kollege Michael Rosenthal, Mzoudi aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Fromm hatte ausgesagt, die Anschläge des 11. September seien Ende 1999 in Afghanistan geplant worden. Die Bundesanwaltschaft schreibt jedoch in ihrer Anklage, „spätestens im Frühsommer 1999“ und in Hamburg habe die Gruppe um Mohammed Atta den Entschluss gefasst, den USA durch Anschläge „mittels entführter Flugzeuge einen schweren Schlag zu versetzen und Tausende von Menschen zu töten“.

Die Bundesanwaltschaft sieht aber keinen wesentlichen Widerspruch und sagt, Mzoudi habe die ihm vorgeworfene Beihilfe erst von Anfang 2000 an begangen. Dabei geht es um kleinere Finanztransfers zugunsten der Atta- Gruppe. Außerdem soll Mzoudi in Hamburg eine falsche Adresse und eine konspirative Unterkunft beschafft haben. Der 30-jährige Marokkaner äußert sich zu den Vorwürfen nicht. Der am Mittwoch stundenlang befragte Jordanier Shadi A., der selbst wegen Terrorverdachts in Düsseldorf vor Gericht steht, konnte über Mzoudi nur sagen, dass er ihn kurz in Afghanistan gesehen habe.

Da der „Spiegel“ in seiner jüngsten Ausgabe berichtet, Osama bin Laden selbst habe Anfang 2000 in Afghanistan die Hamburger Todespiloten ausgewählt, hat das Gericht zwei Redakteure als Zeugen geladen. Die Verteidigung will außerdem Josri Fouda hören, einen Korrespondenten des katarischen TV-Senders Al Dschasira. Fouda hatte 2002 zwei führende Al-Qaida-Terroristen zum 11. September interviewt. Frank Jansen

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