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Politik: Testfall Türkei

Die Bundesregierung will die Bestimmungen für den Rüstungsexport überarbeiten. Das ist überfällig, weil sich die Welt seit der letzten Fassung der Richtlinien von 1982 verändert hat.

Von Robert Birnbaum

Die Bundesregierung will die Bestimmungen für den Rüstungsexport überarbeiten. Das ist überfällig, weil sich die Welt seit der letzten Fassung der Richtlinien von 1982 verändert hat. An einem der Dauer-Problemländer lässt sich das gut illustrieren. Die Türkei hat als Nato-Mitglied und bedeutende Regionalmacht im westlichen Konzept zur Eindämmung der Sowjetunion stets eine herausragende Rolle gespielt. Das hat manche Bitte Ankaras um Waffen unabweisbar erscheinen lassen, dem permanenten Krieg gegen die Kurden zum Trotz. Dieses Dilemma hat auch die Exportrichtlinien geprägt. Dass sich die Europäer dann 1998 auf Minimalstandards für Waffenhandel geeinigt haben, ist eine Reaktion auf die neue Weltlage, in der bewaffnete Konflikte eben nicht mehr Stellvertreterkriege zwischen Ost und West sind. Nur folgerichtig ist es also, dass auch die Deutschen diese Entwicklung jetzt nachvollziehen, mit der das ohnehin relativ strenge nationale Exportrecht noch ein kleines bisschen verschärft wird: Wer gegen Menschenrechte verstößt, soll keine Waffen mehr bekommen. Dahinter verbirgt sich die Hoffnung, Waffenexporte als politischen Hebel nutzen zu können. Darin steckt aber auch eine Gefahr: Nicht jedes Zugeständnis in Sachen Menschenrechte rechtfertigt eine Waffenlieferung. Der Testfall dürfte wieder einmal Türkei heißen.

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