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Falschparker sollen bundesweit künftig mehr bezahlen.

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Update

Teure Knöllchen: Falschparker sollen mehr zahlen

Beim Parken spielen manche Autofahrer auf Risiko. Oft kostet ein „Knöllchen“ weniger als ein Parkschein. Die Regierung will dem jetzt mit höheren Verwarngeldern einen Riegel vorschieben.

Punkte runter – Bußgeld rauf: Mit der Punktereform in der Verkehrssünderkartei will die Bundesregierung auch den Bußgeldkatalog ändern; Sünder müssen bei den meisten Verstößen dann mehr zahlen. Auch die Sätze bei Parkverstößen sollen erhöht werden – auf Wunsch der Länder, wie das Bundesverkehrsministerium betont.

Wer in einer gebührenpflichtigen Zone kein Parkticket zieht, soll in Zukunft innerhalb der ersten 30 Minuten zehn Euro statt wie bisher fünf Euro zahlen müssen. Auch die anderen Stufen, gestaffelt nach Stunden, werden jeweils fünf Euro teurer. Wer länger als drei Stunden widerrechtlich parkt, muss dann 30 Euro berappen.

Die derzeit geltenden Sätze hätten nach Angaben der Länder und Kommunen keine präventive Wirkung mehr, begründet das Bundesverkehrsministerium die Erhöhung. Bei Parkgebühren von drei Euro oder mehr pro Stunde verzichteten Autofahrer bewusst auf den Kauf eines Parkscheins und riskierten stattdessen lieber das – bisher nicht viel teurere – Verwarnungsgeld. Durch die neuen Sätze erwarte man mehr Disziplin beim Zahlen der Parkgebühren und damit auch weniger Bürokratie beim Verfolgen von Verstößen. Die Verwarngelder sind seit 1990 nicht geändert worden.

Ertappte Sünder unter den Autofahrern sollen aber nicht nur beim Falschparken mehr zahlen. Im Bußgeldkatalog sollen die meisten Sätze erhöht werden. Die Grenze beim Verwarnungsgeld erhöht sich dabei von 35 Euro auf 55 Euro, beginnend wie bisher bei 5 Euro.

Das Fahren in einer Umweltzone mit einem Auto ohne Plakette soll statt bisher 40 Euro in Zukunft 80 Euro kosten; dafür entfällt aber die Eintragung eines Punktes in der Flensburger Sünderkartei. In der Regel sollen sich Sätze, die bisher bei 40 Euro liegen, auf 60 Euro erhöhen. Dazu gehören unter anderem die Gefährdung von Fußgängern im Fußgängerbereich, Verstöße gegen die Winterreifenpflicht, das Telefonieren mit dem Handy am Steuer, die Behinderung von Rettungsfahrzeugen oder das Überziehen des Tüv-Termins um mehr als vier Monate.

Ab 60 Euro gibt es Sanktionen

70 Euro statt 50 Euro sollen unter anderem bei Vorfahrt- oder Rotlichtverstößen sowie beim Nichtbeachten eines Haltegebots durch einen Polizisten fällig werden. Auch wer an einer Haltestelle eines Busses einen Fahrgast gefährdet oder als 17-jähriger Fahrer ohne Begleitung unterwegs ist, soll mit 70 Euro dann 20 Euro mehr zahlen müssen als bisher.

Erheblich teurer werden sollen Sätze für Lastwagenfahrer, die sich Verstöße leisten. Auch hier würden, wie beim Parken, geringe Geldbußen inzwischen häufig bereits in die betriebswirtschaftliche Kalkulation eingerechnet, heißt es im Verkehrsministerium. Die seit 1975 unveränderte Regelgeldbuße beim Ignorieren eines Lkw-Fahrverbots soll von bisher 20 Euro auf künftig 75 Euro steigen. Und das Missachten des Sonntagsfahrverbots wird in Zukunft mit 120 Euro geahndet:; bisher kamen Sünder mit 75 Euro davon. Wer als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonn- oder Feiertag anordnet, muss nach dem neuen Bußgeldkatalog statt 380 Euro dann 570 Euro berappen.

Punkte kann es in Zukunft bei Sanktionen ab 60 Euro geben, weshalb viele Sätze auf diesen Wert erhöht werden. Dies gehört zur Reform des Punktesystems, die die Bundesregierung in der vergangenen Woche beschlossen hat. Demnach soll es, wie berichtet, statt sieben nur noch drei Punktekategorien geben; der Führerschein geht dann bereits mit dem Erreichen von acht Punkten flöten. Bisher konnten 18 Punkte „gesammelt“ werden. In Zukunft können die Punkte auch nicht mehr durch Teilnahme an einem Seminar reduziert werden.

Den neuen Regeln muss auch der Bundesrat zustimmen. Die Bundesregierung will sie noch in dieser Legislaturperiode einführen.

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