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Thüringen: Althaus muss bis 14. März über Kandidatur entscheiden

Der bei einem Skiunfall in Österreich schwer verletzte Thüringer Ministerpräsident Dieter Althaus muss sich bereits auf der Landesvertreterversammlung der CDU am 14. März mündlich oder schriftlich äußern, ob er bei der Landtagswahl am 30. August antreten wird oder nicht.

Berlin/Erfurt -  Parteisprecher Heiko Senebald bestätigte am Mittwoch in Erfurt einen entsprechenden Bericht der „Thüringer Allgemeine“.

In der Thüringer CDU-Spitze wird dies als Routinevorgang bezeichnet, da man ohnehin fest davon ausgehe, dass Althaus bei der Wahl als Spitzenkandidat zur Verfügung stehe. Dies sei keinesfalls eine Fristsetzung für den CDU- und Regierungschef. Es stehe ihm laut Wahlgesetz immer noch frei, sich zu einem späteren Zeitpunkt umzuentscheiden. Spätestens 66 Tage vor der Wahl muss die Liste der Partei eingereicht werden. In Thüringer CDU-Kreisen sind allerdings auch Stimmen zu vernehmen, die davor warnen, die Entscheidung auf der Landesvertreterversammlung als bloße Formsache zu betrachten. In den vergangenen Tagen war in der Landes-CDU darüber debattiert worden, bis wann Althaus zurückkehren müsse, um den Wahlkampf noch hundertprozentig führen zu können. Am Mittwoch betonte dagegen der CDU-Sprecher noch einmal, dass Althaus „alle Zeit der Welt“ zur Genesung habe. Bei der Beisetzung des Vaters von Althaus am Dienstag in Heiligenstadt hatte der sichtlich angeschlagene Zustand des Ministerpräsidenten für Irritationen gesorgt. Er hatte aus diesem Anlass seinen Aufenthalt in der Rehabilitationsklinik Schmieder in Allensbach am Bodensee unterbrochen.

Auf dem jüngsten Landesparteitag im November 2008 in Heiligenstadt, seinem Heimatort, war Althaus per Akklamation zum Spitzenkandidaten für die Landtagswahl bestimmt worden. Der gleiche Parteitag hatte ihn mit 100 Prozent der Stimmen zum CDU-Landesvorsitzenden wiedergewählt. sc

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