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Robben

© dpa

Tierschutz: EU-Ausschuss für Bann von Robbenprodukten

Der Binnenmarkt-Ausschuss des Europaparlaments ist sich einig: Ein Handelsverbot für Robbenprodukte muss her, um die Jagd auf die Tiere einzudämmen. Kanadas Robbenjäger sind entsetzt über den Vorstoß.

Der Ausschuss für Binnenmarkt des Europaparlaments hat sich für ein europaweites Einfuhr- und Handelsverbot für Robbenprodukte ausgesprochen. Damit solle die Jagd auf die Tiere gestoppt werden, teilte die Fraktion der Grünen am Montag in Brüssel mit. Der Beschluss löste Entsetzen unter Kanadas Robbenfänger und dem Fischereiministerium in Ottawa aus. "Wir sind sehr, sehr enttäuscht über Brüssel", sagte die Ministerin Gail Shea. "Der Ausschuss war fehlinformiert und hat sich nicht von Fakten, sondern politischen und emotionalen Erwägungen leiten lassen".

Die Vollversammlung des EU-Parlaments wird voraussichtlich Anfang April über den Gesetzesentwurf abstimmen. Die Abgeordneten des Binnenmarktausschusses folgten nach Parlamentsangaben nicht der Empfehlung ihres verantwortlichen Berichterstatters. Dieser hatte sich statt für ein Importverbot für eine Etikettierung der Robbenprodukte ausgesprochen. Für das allgemeine Verbot stimmten 25 Abgeordnete, dagegen waren sieben. Die Kommission wirft den Kanadiern "unmenschliche" Methoden bei der Jagd auf die Robbenbabys vor.

Robbenfelle sind sehr beliebt

Der vorliegende Gesetzentwurf der EU würde Kanada doppelt treffen, erläuterte die Fischereiministerin in Ottawa. Außer dem Import wollten die Europäer auch den Transport von Robbenprodukten über ihre Straßen und den Luftraum strafbar machen. Laut Shea verkaufen kanadische Robbenfänger bisher etwa die Hälfte ihrer jährlichen Ausbeute an Abnehmer in der EU. Darüber hinaus ist die Modeindustrie in Norwegen, Russland und China sehr an Robbenfellen interessiert.

Die USA haben dagegen bereits 1972 ein Importverbot für kanadische Robbenprodukte verhängt. Auch in einigen EU-Staaten wie den Niederlanden und Belgien gibt es bereits einen Bann für Robbenprodukte. In die Beratungen für ein EU-Gesetz ist neben dem Europaparlament auch der EU-Ministerrat eingebunden, in dem die Mitgliedstaaten vertreten sind. (sba/dpa)

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