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Die frühere ukrainische Regierungschefin Julia Timoschenko.

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Update

Timoschenko gegen die Ukraine: Gericht: Untersuchungshaft für Timoschenko war "rechtswidrig"

Teilerfolg für Ex-Regierungschefin Julia Timoschenko: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügt die Ukraine wegen ihrer Untersuchungshaft - weist aber ihre Beschwerde über die medizinische Behandlung ab.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Ukraine wegen der Inhaftierung der früheren Regierungschefin Julia Timoschenko verurteilt. Die Untersuchungshaft sei „willkürlich und rechtswidrig“ gewesen, erklärten die Richter am Dienstag in Straßburg. Dass Timoschenko nach dem Urteil freikommt, ist zunächst nicht zu erwarten, weil sich der Richterspruch allein auf die Untersuchungshaft bezog. Über die Rechtmäßigkeit des Strafverfahrens gegen Timoschenko wird der EGMR in einem weiteren Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. „Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bestätigt erneut, dass die Ukraine im Bereich von Justiz und Rechtsstaat noch immer Defizite hat, die angegangen werden müssen“, erklärte der deutsche Außenminister Guido Westerwelle am Dienstag.

Auch die inhaftierte Timoschenko zeigte sich hoch erfreut über das Urteil. „Der Europäische Gerichtshof hat mich faktisch als politische Gefangene anerkannt“, ließ die Oppositionsführerin über den Pressedienst ihrer Vaterlandspartei am Dienstag mitteilen. Ungeachtet ihrer Haft sei sie „nach dem Urteil des Gerichts bereits moralisch frei“.

Die sieben Richter bemängelten einstimmig, dass Timoschenkos Untersuchungshaft auf unbestimmte Zeit verhängt worden war. Außerdem sei diese in erster Linie mit dem verächtlichen Verhalten der Angeklagten während des Gerichtsverfahrens begründet worden, und die Rechtmäßigkeit der Haft sei nicht angemessen geprüft worden. Zugleich erklärte das Gericht Timoschenkos Beschwerden über die aus ihrer Sicht unmenschlichen und erniedrigenden Haftbedingungen und die medizinischen Beschwerden für unzulässig.

Timoschenko war im August 2011 in Untersuchungshaft gekommen, zwei Monate später wurde sie zu sieben Jahren Haft wegen Amtsmissbrauchs verurteilt. Das Vorgehen der Justiz gegen die frühere Regierungschefin stieß international auf massive Kritik, weil es als Abrechnung von Präsident Viktor Janukowitsch mit seiner größten politischen Gegnerin gewertet wurde. Die Europäische Union sprach von „selektiver Justiz“.

Die EU hat den Fall Timoschenko längst zum Testfall für die Beziehungen zur Ukraine gemacht. Die geplante Annäherung wurde gestoppt, ein bereits fertig verhandeltes Assoziierungsabkommen blieb in der Schublade. „Weil der Fall von Julia Timoschenko nicht gelöst ist, kann das Assoziierungsabkommen nicht unterschrieben werden“, betonte Bundeskanzlerin Angela Merkel vor zwei Wochen. Beim Gipfeltreffen der EU und der Ukraine im Februar mahnte EU-Ratspräsident Herman van Rompuy Fortschritte bis spätestens Mai an.

Doch noch ist in dieser verfahrenen Situation Bewegung nicht in Sicht: Ein Gnadengesuch für Timoschenko, das mehrere ukrainische Parlamentsabgeordnete eingereicht hatten, wurde von der Begnadigungskommission beim Präsidenten kurz vor dem Straßburger Urteil abgelehnt. Dafür sei es zu früh, weil derzeit weitere Strafverfahren gegen sie liefen, erklärte die Kommission. Tatsächlich muss Timoschenko sich in der Ukraine weiter vor Gericht verantworten: Die Staatsanwälte werfen ihr Steuerhinterziehung und sogar die Beteiligung an einem Auftragsmord vor.

Tochter von Timoschenko fordert sofortige Freilassung

Die frühere ukrainische Regierungschefin Julia Timoschenko.
Die frühere ukrainische Regierungschefin Julia Timoschenko.

© AFP

Die Straßburger Richter gaben Timoschenko keineswegs in allen Punkten Recht. Ihrer Darstellung, die medizinische Versorgung in der Haft sei nicht angemessen gewesen, folgte das Gericht nach eingehender Prüfung nicht. Die ukrainischen Behörden hätten ihrem Gesundheitszustand „beträchtliche Aufmerksamkeit“ gewidmet, diese Bemühungen seien weit über die normale Gesundheitsversorgung für gewöhnliche Häftlinge hinausgegangen, heißt es in dem Kammerurteil. Sie sei von Spezialisten untersucht worden und habe eine „angemessene“ medizinische Behandlung erhalten. Die entsprechende Beschwerde wurde daher für unzulässig erklärt. Timoschenko hatte sich wegen mangelnden Vertrauens nicht mehr von den Gefängnisärzten untersuchen lassen. Daraufhin übernahmen Ärzte der Berliner Charité die Behandlung ihres Bandscheibenvorfalls. Timoschenko war im vergangenen Jahr allerdings erst in ein Krankenhaus im ostukrainischen Charkiw verlegt worden, nachdem der EGMR von den ukrainischen Behörden eine angemessene medizinische Behandlung verlangt hatte. Auch Timoschenkos Beschwerde, sie sei bei der Verlegung ins Krankenhaus misshandelt worden, ließ sich aus Sicht des Gerichts nicht zweifelsfrei überprüfen, weil sie eine Untersuchung der Blutergüsse verweigert hatte.

Als „ersten Sieg“ bezeichnete die Tochter von Julia Timoschenko das Urteil. Dies sei „ein erster Schritt in Richtung völlige politische Rehabilitierung und ihrer sofortigen Freilassung“, sagte die Tochter Jewgenija am Dienstag vor Journalisten in Kiew. Das Gericht habe anerkannt, dass ihre Mutter eine „politische Gefangene“ sei. Die ukrainischen Behörden müssten sie nun freilassen. "Auf der Basis der Gerichtsentscheidung, hat der Präsident (Viktor Janukowitsch) die Möglichkeit, meine Mutter freizulassen. Wir hoffen, dass er diese menschliche Entscheidung so schnell wie möglich treffen wird“, fügte die Tochter hinzu.

Das Urteil der kleinen Kammer des EGMR ist noch nicht rechtskräftig, beide Seiten können innerhalb von drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Als Mitgliedstaat des Europarates und Unterzeichnerin der Europäischen Menschenrechtskonvention ist die Ukraine im Prinzip verpflichtet, Urteile des EGMR umzusetzen. (mit dpa)

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