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Politik: Todesstrafe: Keine Gnade für geistig behinderten Häftling

Der von Gouverneur George W. Bush ernannte Begnadigungsausschuss von Texas hat das Gnadengesuch des geistig behinderten Todeshäftlings Johnny Paul Penry abgelehnt.

Der von Gouverneur George W. Bush ernannte Begnadigungsausschuss von Texas hat das Gnadengesuch des geistig behinderten Todeshäftlings Johnny Paul Penry abgelehnt. Penry soll an diesem Donnerstag im Hochsicherheitsgefängnis von Huntsville hingerichtet werden. Der Nationale Anwaltsverband der USA, die Europäische Gemeinschaft und Menschenrechtsverbände protestierten gegen das Todesurteil.

Nach Darstellung seiner Verteidiger hat Penry einen Intelligenzquotienten von 50 bis 60. Seine Eltern hätten ihn nach der ersten Klasse aus der Schule genommen. Im Gefängnis beschäftige Penry sich mit Malbüchern und Comic-Heften, die er aber nicht lesen könne. Penry hat vor 21 Jahren die 22-jährige Pamela Carpenter vergewaltigt und erstochen. 1989 lehnte das Oberste US-Gericht seinen Berufungsantrag ab und urteilte, dass die Hinrichtung geistig Behinderter "nicht ungewöhnlich und grausam" sei. Der Landtag von Texas votierte vergangenes Jahr mit Zustimmung von Gouverneur Bush gegen die Abschaffung der Todesstrafe für geistig Behinderte.

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