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Politik: Todesstrafe per Giftspritze bleibt in den USA rechtmäßig

Washington - Die Todesstrafe und ihr Vollzug mit einer Giftspritze sind nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs der USA verfassungsgemäß. Mit der überraschend klaren Mehrheit von sieben zu zwei Stimmen verwarfen die obersten Richter in einem Fall aus Kentucky das Argument, der Giftcocktail bedeute eine grausame Form der Bestrafung.

Washington - Die Todesstrafe und ihr Vollzug mit einer Giftspritze sind nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs der USA verfassungsgemäß. Mit der überraschend klaren Mehrheit von sieben zu zwei Stimmen verwarfen die obersten Richter in einem Fall aus Kentucky das Argument, der Giftcocktail bedeute eine grausame Form der Bestrafung. In jüngeren Jahren war es mehrfach zu Pannen gekommen. In einzelnen Fällen dauerten die Hinrichtungen bis zu anderthalb Stunden statt der geplanten wenigen Minuten, weil das Vollzugspersonal die Vene nicht fand oder die Substanzen nicht so wie vorgesehen wirkten.

In mehreren Bundesstaaten wurde die Rechtmäßigkeit der Methode in Frage gestellt. Anwälte Betroffener reichten Verfassungsklage ein. Fast überall wurden die Exekutionen bis zur Entscheidung des Obersten Gerichts ausgesetzt. Menschenrechtsorganisationen hofften, sie würden auf diesem Weg das Ende der Todesstrafe erreichen. Die Giftspritze gilt fast überall als einzige zulässige Methode. Die Hinrichtung auf dem elektrischen Stuhl ist, außer in Tennessee, schon lange wegen Grausamkeit verboten. Erschießungen werden wegen der befürchteten moralischen Belastung der „Henker“ nicht praktiziert.

Bei der Giftspritze werden die einzelnen Handlungen vom Einführen der Kanüle bis zum Öffnen des Hebels, der das Gift fließen lässt, auf mehrere Personen verteilt, damit kein Individuum die Tötung allein auf sich nimmt. Die drei Substanzen sollen erst das Schmerzgefühl ausschalten, dann bewusstlos machen und schließlich das Herz lähmen. Todesstrafengegner fürchten nun eine neue Hinrichtungswelle. 2007 war mit 42 Exekutionen das Jahr mit der niedrigsten Zahl seit Wiedereinführung der Todesstrafe 1976. Christoph von Marschall

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