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Politik: Töten verboten, forschen nicht

In Deutschland ist die Tötung von Embryonen zum Zwecke der Forschung strikt verboten. Der Schutz der Eizelle vom Zeitpunkt ihrer Befruchtung an ist im Embryonenschutzgesetz von 1990 festgeschrieben und wird auch im so genannten StammzellImportgesetz bekräftigt, das im Frühjahr 2002 vom Bundestag verabschiedet wurde.

In Deutschland ist die Tötung von Embryonen zum Zwecke der Forschung strikt verboten. Der Schutz der Eizelle vom Zeitpunkt ihrer Befruchtung an ist im Embryonenschutzgesetz von 1990 festgeschrieben und wird auch im so genannten StammzellImportgesetz bekräftigt, das im Frühjahr 2002 vom Bundestag verabschiedet wurde. Das Gesetz versucht den Spagat, Forschung an embryonalen Stammzellen in Deutschland zwar zuzulassen, den deutschen Rechtsgrundsatz vom Schutz des Embryos aber beizubehalten. So wird der Import im Ausland gewonnener Stammzellen unter strengen Auflagen genehmigt. Wichtig ist der im Gesetz verankerte Stichtag, wonach nur jene aus überzähligen Embryonen gewonnenen Stammzelllinien eingeführt werden dürfen, die vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Damit, so die Intention, soll von Deutschland kein Anreiz für Embryonen-Tötung in Gegenwart und Zukunft ausgehen, auch im Ausland nicht. In anderen Ländern Europas, etwa in Großbritannien, ist die Nutzung von Embryonen zu Forschungszwecken dagegen nicht verboten, solange es sich um befruchtete Eizellen handelt, die bei der künstlichen Befruchtung übrig geblieben sind. mfk

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