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Tornado-Einsatz: Karlsruhe verhandelt Klage der Linken

Drei Tage nach dem ersten Nato-Aufklärungsflug der Bundeswehr in Afghanistan beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht mit einer Organklage der Linksfraktion gegen den Tornado-Einsatz. Die Kläger sehen die Rechte des Bundestags verletzt.

Karlsruhe - In der Anhörung prüfen die Karlsruher Richter am Mittwoch, ob weltweite Kriseneinsätze des Verteidigungsbündnisses noch von der gut 50 Jahre alten Zustimmung des Bundestags zum Nato-Vertrag gedeckt sind. Die Linksfraktion, die in Karlsruhe unter anderem durch die Fraktions-Chefs Oskar Lafontaine und Gregor Gysi vertreten wird, moniert eine schleichende Umwandlung des Vertrags. Ein Urteil wird frühestens in einigen Wochen erwartet.

Mit ihrer Klage macht die Fraktion eine Verletzung der Rechte des Bundestags geltend. Durch weltweite Kriseninterventionen wie bei der Mission der Internationalen Schutztruppe Isaf in Afghanistan sei der Nato-Vertrag derart ausgedehnt worden, dass dies mit dem deutschen Zustimmungsgesetz von 1955 nicht mehr vereinbar sei. Aus dem einstigen Verteidigungsbündnis sei ein "offensives Bündnis für globale Interventionen" geworden. Der unter UN-Mandat stehende Einsatz in Afghanistan habe keinen Bezug zur Sicherheit im euro-atlantischen Raum, auf die der Nato-Vertrag abstelle. Auch das Bundesverfassungsgericht habe den regionalen Bezug vor einigen Jahren für ein maßgebliches Element des Nato-Konzepts gehalten.

Kläger: Überschreitung des UN-Mandats

Auch die widerspruchslose Übernahme des präventiven Verteidigungskonzepts, das die USA gegen das geltende Völkerrecht für sich in Anspruch nähmen, stellt nach Ansicht der Kläger einen schweren Verstoß gegen den ursprünglichen Inhalt des Nato-Vertrags dar. Die Kooperation von Isaf mit der US-geführten Operation Enduring Freedom überschreite das Mandat der Vereinten Nationen für die Internationale Schutztruppe in Afghanistan.

Die sechs Luftwaffenjets sollen unter anderem "restriktiv" ausgewählte Bilder von Taliban-Stellungen für Angriffe der im Süden Afghanistans kämpfenden Isaf liefern. An Kampfeinsätzen sollen sie sich nicht beteiligen. Der Bundestag hatte dem Einsatz am 9. März zugestimmt. Zehn Tage nach ihrer Ankunft in Afghanistan hatten am Sonntag zwei Tornados ihren ersten Aufklärungsflug absolviert. (tso/dpa)

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