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Der Verfassungsschutz guckt bei der AfD näher hin, darf es aber öffentlich nicht sagen - anders als bei einem "Verdachtsfall"

© Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

Exklusiv

Trotz Gerichtsbeschluss: Regierung nennt AfD weiter „Prüffall“ des Verfassungsschutzes

Dem Kölner Bundesamt wurde die Äußerung gerichtlich verboten – doch das Innenministerium sieht keine Hürde, wenn es die Partei selbst so bezeichnet.

Trotz eines gerichtlichen Verbots bezeichnet die Bundesregierung die AfD weiterhin öffentlich als einen „Prüffall“ des Verfassungsschutzes. So hat nach Tagesspiegel-Informationen zuletzt der Staatssekretär des Bundesinnenministeriums Hans-Georg Engelke (CDU) im April in einer schriftlichen Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von einer „weiteren Bearbeitung des Prüffalls“ gesprochen. Zuvor hatte sich der Parlamentarische Staatssekretär Marco Wanderwitz (CDU) im März bereits ähnlich geäußert.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte es dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Ende Februar untersagt, in Bezug auf die AfD zu äußern oder zu verbreiten, diese werde als „Prüffall“ bearbeitet. Für Fälle der Zuwiderhandlung wurde ein Bußgeld angedroht. Die Richter begründeten ihren mittlerweile rechtskräftigen Beschluss damit, eine derartige öffentliche Einstufung beeinträchtige die AfD in ihrer grundgesetzlich geschützten Parteienfreiheit und ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Die Äußerung des BfV sei eine „mittelbar belastende negative Sanktion“, für die es keine Rechtsgrundlage gebe. „Potenzielle Wähler können davon abgehalten werden, die Antragstellerin zu wählen“, hieß es.

Innenministerium: Wir haben uns auf das Gebotene beschränkt

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), der für die Aufsicht über den Verfassungsschutz zuständig ist, hält offenbar trotzdem daran fest, die Partei öffentlich als BfV-„Prüffall“ benennen zu lassen.  Ein Sprecher Seehofers verwies darauf, dass allein das Ministerium für die Beantwortung parlamentarischer Anfragen zuständig sei und es sich damit nicht um Öffentlichkeitsarbeit des BfV handele, wie sie Gegenstand des Gerichtsbeschlusses gewesen sei. Die als Bundestagsdrucksachen veröffentlichten Antworten „nehmen weder eine Würdigung der AfD vor, noch bezwecken sie eine Aufklärung der Öffentlichkeit auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes“. Man habe sich in den Mitteilungen zudem auf das „Gebotene beschränkt“.

Die Regierungsantworten galten Anfragen von AfD-Abgeordneten, die Auskünfte über ein internes Schreiben des BfV an seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten wollten. Diese wurden darin aufgefordert, eventuell bestehende AfD-Kontakte gegenüber der Behörde offenzulegen. Das Ministerium betonte in den Antworten, dies geschehe „auf freiwilliger Basis“. Wörtlich hieß es dann: „Im Zuge der weiteren Bearbeitung des Prüffalls“ sei es denkbar, dass sich Beschäftigte wegen einer AfD-Mitgliedschaft oder der Nähe zur AfD in einem Konflikt in Bezug auf die dienstliche Aufgabenwahrnehmung sehen könnten. Mit dem Schreiben solle Betroffenen die „Möglichkeit eines vertrauensvollen Gesprächs“ aufgezeigt werden.

BfV-Präsident Thomas Haldenwang hatte im Januar in Berlin verkündet, die Partei werde als Prüffall eingestuft, weil „erste tatsächliche Anhaltspunkte für eine gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgerichtete Politik der AfD“ vorlägen. Aussagen von Parteifunktionären und weiteren Mitgliedern der Partei seien „mit der Garantie der Menschenwürde unvereinbar“. Das Bundesamt erklärte zugleich die AfD-Vereinigungen „Junge Alternative“ und „Der Flügel“ zu einem "Verdachtsfall" des BfV, weil es bei beiden „hinreichend gewichtige Anhaltspunkte“ sieht, dass es sich „um eine extremistische Bestrebung handelt“.      

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