zum Hauptinhalt

UDO VOIGTS HAUSVERBOT: Urteil im Februar

Der Fall des Hausverbots für den früheren NPD-Chef Udo Voigt in einem Brandenburger Wellnesshotel wird den Bundesgerichtshof weiter beschäftigen. Wie das Gericht mitteilte, ist der Termin der Urteilsverkündung auf den 10.

Der Fall des Hausverbots für den früheren NPD-Chef Udo Voigt in einem Brandenburger Wellnesshotel wird den Bundesgerichtshof weiter beschäftigen. Wie das Gericht mitteilte, ist der Termin der Urteilsverkündung auf den 10. Februar verschoben worden. Ursprünglich war das Urteil am Freitag vorgesehen. Wie es hieß, werde der für das Grundstücksrecht zuständige fünfte Zivilsenat sich mit der Frage zu beschäftigen haben, ob ein Hausverbot durch ein Hotelunternehmen schon darauf gestützt werden kann, die politische Überzeugung des Gastes lasse befürchten, dass sich andere Gäste provoziert fühlen könnten. Voigt hatte ein Hausverbot bekommen, weil er als bekannter Rechtsextremer das „Wohlfühlerlebnis“ anderer Gäste stören könnte. Tsp

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false