Überblick: Der 14-Punkte-Plan gegen Dioxin in Futtermitteln
Bund und Länder haben sich auf einen 14-Punkte-Plan gegen Dioxin in Futtermittel verständigt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium veröffentlichte den Plan in Berlin. Die zentralen Aussagen:
"Gemeinsamer Aktionsplan der Länder und des Bundes "Unbedenkliche Futtermittel, sichere Lebensmittel, Transparenz für den Verbraucher"
- Futtermittelproduktion sicher gestalten
1. Grundsätzliche Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe: Voraussetzungen sind unter anderen die fachliche Qualifikation der Betriebsleitung und ein funktionsfähiges zertifiziertes Eigenkontrollsystem.
2. Trennung der Produktionsströme: Futterfette und Futterfettsäuren müssen von Industriefetten getrennt hergestellt, transportiert und gelagert werden.
3. Positivliste: In dieser Liste wird verbindlich aufgeführt, welche Einzelfuttermittel verarbeitet werden dürfen.
4. Verpflichtung zur Absicherung des Haftungsrisikos: Jeder Futtermittelunternehmer muss eine umfängliche Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung, die auch unabhängig vom Schadensgrund greift, vorweisen oder eine andere entsprechende Finanzgarantie haben.
5. Verbindliche Vorgaben für Eigenkontrollen: Eine verbindliche rechtliche Vorgabe für Eigenkontrollen nach standardisierten Verfahren ist erforderlich, und zwar auf jeder Produktionsstufe der Futtermittelherstellung.
6. Meldepflicht bei Gefahr oder Verstößen: Diese Meldepflicht gilt für jeden, der beruflich oder gewerbsmäßig von Belastungen erfährt, auch für die Verantwortlichen der Labore.
- Überwachungssystem verbessern
7. Rückverfolgbarkeit absichern: Bei Bedarf sollen spezielle Rechtsvorschriften zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit ergänzt werden.
8. Verbesserung eines ländereinheitlichen Modells zur risikoorientierten Futtermittelkontrolle: Die Intensität der amtlichen Kontrollen der Betriebe sollen erhöht und die Ergebnisse veröffentlicht werden.
9. Absicherung eines abgestimmten Qualitätsmanagementsystems (QM) der Überwachung: Bund und Länder verfolgen das Ziel, eine Vereinbarung abzuschließen, um die von der EU geforderten Auditierungen von länderübergreifend zusammengesetzten Auditorenteams auch unter Beteiligung des Bundes vorzunehmen.
10. Dioxinmonitoring, -datenbank: Untersuchungsergebnisse zu Dioxin-Gehalten sollen zentral zusammenzuführt und regelmäßig ausgewertet werden. Ziel ist ein Frühwarnsystem.
- Organisation der Strafverfolgungsbehörden und Strafrahmen überprüfen
11. Schwerpunktsetzung bei den Strafverfolgungsbehörden: Die Länder prüfen unter anderem die Bildung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften.
12. Überprüfung des Strafrahmens: Die Sanktionen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes aus dem Jahre 1974 sollen auf den Prüfstand gestellt werden.
- Transparenz und mehr Rechte für Verbraucher
13. Verbraucherinformationsgesetz novellieren: Bei der anstehenden Neufassung des Verbraucherinformationsgesetzes sollen auch Konsequenzen aus dem Dioxin-Skandal gezogen werden.
14. Lebensmittelwarnungen veröffentlichen: Die Länder werden die Internetplattform "lebensmittelwarnung.de" einrichten, um die Verbraucher im Falle einer öffentlichen Warnung vor unsicheren Lebensmitteln an zentraler Stelle zu informieren. (dapd)
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