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Überhangmandate: Parlament belässt Wahlrecht verfassungswidrig

Der Bundestag hat einen Vorstoß der Grünen abgelehnt, das Wahlrecht grundgesetzkonform zu machen. Damit wird ein zweifelhafter Mandatsvorsprung der Union wahrscheinlich

Union, FDP sowie ein Teil der SPD-Fraktion haben am Freitag den Vorstoß der Grünen zur Änderung des Wahlrechts noch vor der Bundestagswahl abgelehnt. In namentlicher Abstimmung votierten 391 der insgesamt 612 Abgeordneten mit Nein. 97 stimmten mit Ja, fünf enthielten sich. Abgegeben wurden 493 Stimmen.

Der Gesetzentwurf der Grünen sah die Abschaffung der Überhangmandate vor. Sie gelten als Ursache für das verfassungswidrige sogenannte negative Stimmgewicht, das im ungünstigsten Fall den Wählerwillen verfälscht. Das Verfassungsgericht hatte dem Bundestag in dem vor einem Jahr verkündeten Urteil allerdings eine Frist für die Änderung bis 2011 gesetzt.

Derzeit gibt es im Bundestag 16 Überhangmandate, sieben bei der CDU, neun bei der SPD. Bei der kommenden Bundestagswahl wird allerdings voraussichtlich vor allem die Union von möglichen Überhangmandaten profitieren.

Die Sozialdemokraten hatten sich vor Wochen noch optimistisch gezeigt, eine Gesetzesänderung noch vor der Bundestagswahl Ende September zu verwirklichen. Das ist nun gescheitert. Der SPD-Rechtspolitiker Klaus Uwe Benneter warf der Union in der letzten regulären Sitzung des Bundestages vor dem Wahltermin Verschleppungstaktik vor.

Sie habe sich einer möglichen Änderung des vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Wahlrechts "aus egoistischen Motiven" widersetzt und erhoffe sich durch die weitere Existenz der Überhangmandate Vorteile bei der Wahl.

Dass die SPD dem Grünen-Entwurf nicht zustimme, begründete Benneter auch mit einer möglichen weiteren Verschleppung im unionsdominierten Bundesrat. Der CDU-Rechtspolitiker Günter Krings warnte in der Debatte vor einem "juristischen Husarenritt". Der Gesetzentwurf der Grünen berge die Gefahr einer Wahlanfechtung.

Das Wahlrecht zu ändern, wäre unkompliziert möglich: Durch das Streichen eines einzigen Satzes im geltenden Wahlrecht wäre zu erreichen, dass sich Überhangmandate mit Listenmandaten der Parteien aus anderen Bundesländern verrechnen. Das entsprach den Vorstellungen der Grünen.

Nur die CSU könnte dann theoretisch noch von Überhangmandaten profitieren, weil sie nur in Bayern zur Wahl antritt. Allerdings hat die CSU bei Bundestagswahlen seit 1949 noch nie ein Überhangmandat gewonnen.  

Quelle: ZEIT ONLINE, tst/cs, dpa

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