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Politik: „Überregionale Vermittlung spielt nur eine untergeordnete Rolle“

Landkreistagsgeschäftsführer Henneke lehnt die Pläne von Bundesarbeitsminister Scholz für eine neue Hartz-IV-Organisation ab

Im Hartz-IV-Urteil hat das Verfassungsgericht die Verwaltungsgemeinschaften von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (BA) verworfen. Die Landkreise wollen die Sache nun selbst in die Hand nehmen. Warum glauben sie, es besser zu können?

Bei Hartz IV geht es um Menschen, die häufig den Kontakt zum Arbeitsmarkt verloren haben und bei denen oft Perspektivlosigkeit, Schulden, Drogen, Alkohol oder familiäre Konflikte eine Rolle spielen. Arbeitslosigkeit ist meist nicht die Ursache der Schwierigkeiten, sondern nur ein Symptom. Es kommt daher vor allem auf das Know-how an, mit dem man solche sozialen und persönlichen Probleme löst, ehe man überhaupt an Arbeitsvermittlung denken kann. Und da sind die Kommunen mit ihren über 40 Jahren Erfahrung in sozialen Diensten die kompetenten Stellen. BA-Vorstand Frank-Jürgen Weise hat völlig zu Recht gesagt, die BA sei kein Bundessozialamt und habe keinen sozialpolitischen Auftrag. Die Kommunen allerdings schon.

Was haben Langzeitarbeitslose und Steuerzahler davon?

Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum man die Aufgabe nicht in kommunale Hände geben sollte. Die Kommunen kümmern sich doch ohnehin um das ganze Paket von Bürgerdienstleistungen, von Kinderbetreuung über Gesundheitsversorgung bis hin zur Sozialhilfe und Altenpflege. Da ist es nur logisch, dieses Leistungsbündel um wichtige arbeitsmarktrechtliche Zuständigkeiten zu ergänzen, wie dies im Übrigen bei den 69 Optionskommunen bereits der Fall ist, die eigenständig arbeiten. Der Arbeitslose würde so auf seine Person zugeschnittene Leistungen aus einer Hand und von einem Träger erhalten. Zudem könnte er die Kommunalpolitik direkt für die gute oder schlechte Wahrnehmung der Aufgabe verantwortlich machen. Auch der Steuerzahler profitierte von einer örtlich verantworteten, effizienten Verwaltung.

Was wäre der Nachteil einer getrennten Verwaltung, wie sie Arbeitsminister Olaf Scholz möchte?

Der Nachteil ist die Verfehlung des Gesetzesziels der „Leistungserbringung aus einer Hand“. Dies hat das Verfassungsgericht mehrfach als geboten hervorgehoben. Insofern ist der Vorschlag von Minister Scholz ein Schnellschuss, der die Urteilsgründe nicht angemessen berücksichtigt. Zugegeben, die getrennte Wahrnehmung war, verglichen mit den Arbeitsgemeinschaften, das geringere Übel, weil zumindest verfassungskonform. Das Zukunftsmodell ist dies aber nicht, weil man wieder überall eine Aufgabe in zwei Teile zerlegen würde. Die Trennung führt zu Reibungsverlusten, die nicht im Interesse der Betroffenen liegen. Daher kommt der Gesetzgeber nicht umhin, einem Träger die Verantwortung zu übertragen. Nur deshalb hat das Gericht die lange Umsetzungsfrist bis 2010 eingeräumt. Dabei kommt den Kommunen auch verfassungsrechtlich ein Vorrang zu.

Scholz sagt, die BA müsse im Boot bleiben, damit auch künftig ein Langzeitarbeitsloser von Flensburg nach Frankfurt vermittelt werden könne. Gelingt das bei einer reinen Kommunalzuständigkeit nicht?

Die überregionale Vermittlung spielt hier nur eine sehr untergeordnete Rolle. Leider sind die Betroffenen selten begehrte Arbeitskräfte oder ausreichend mobil. Zudem könnten die Kommunen künftig die Bundesagentur für die bundesweite Vermittlung beauftragen. Die BA wäre dann Dienstleister, bei dem der Landkreis Leistungen einkaufen könnte. Insofern bleibt die BA mit im Boot, konzentriert sich aber auf den Bereich der Kurzzeitarbeitslosen. Darin liegt ihre Kernkompetenz.

Nach der Verfassungslage darf der Bund den Kommunen keine Aufgaben direkt übertragen, sondern muss über die Länder gehen. Ist das ein Problem?

Das ist gar kein Problem. Es ist gerade der Normalfall von Verwaltung, dass die Länder Bundesgesetze ausführen und selbst entscheiden können, wie sie eine Aufgabe wahrnehmen. Eine Bundesverwaltung ist die absolute Ausnahme.

Warum marschieren Städte und Landkreise beim Thema Hartz IV getrennt?

Die soziale Lage prägt maßgeblich das Zusammenleben vor Ort. Deshalb haben sich die Landkreise seit Anbeginn der Hartz-Diskussion zur Übernahme der Aufgabe bei gesicherter Finanzierung bereit erklärt. Sie stellen sich damit ihrer Verantwortung für die Menschen in den Kommunen, auch bezogen auf die Integration in den Arbeitsmarkt. In vielen Großstädten ist der Anteil der Hartz-IV- Empfänger höher als auf dem Lande, jedenfalls in Westdeutschland. Diese Städte trauen sich die Aufgabenerledigung selbst oft nicht zu, sondern haben bisher alles daran gesetzt, die Aufgabe an den Bund loszuwerden. Es geht also letztlich um die Frage, wie man mit Verantwortung für die eigene Bevölkerung umgeht – ob man sie annimmt oder ausschlägt.

Die Fragen stellte Albert Funk.

Hans-Günter Henneke (50), Hauptgeschäftsführer und Präsidiumsmitglied des Deutschen Landkreistags, ist auch Professor an der Uni Osnabrück und sitzt im Finanzplanungsrat.

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