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Überwachung: Hessen will wieder Kennzeichen scannen

Ein neues Polizeigesetz soll KfZ-Überwachung wieder ermöglichen. Gegner halten es immer noch für verfassungswidrig. Andere Bundesländer scannen ganz ohne Rechtsgrundlage

Das Bundesverfassungsgericht hat im März 2008 die flächendeckende Überwachung des Verkehrs für unzulässig erklärt. Es ging damals um das hessische und das schleswig-holsteinische Polizeigesetz. Am kommenden Donnerstag will Hessens schwarz-gelbe Regierung ein Gesetz verabschieden, damit in Zukunft wieder überwacht werden kann. Nicht mehr flächendeckend, dafür verfassungskonform.

Egal ob der Wagen Familienkutsche oder Fluchtauto ist, zu schnell fährt oder Strich 30 – der Scanner erfasst alle. Er erkennt Nummernschilder und sieht sogar, wer im Wagen sitzt. Automatisch gleicht ein Computer die erfassten Kennzeichen mit dem Fahndungskatalog der Polizei ab und schlägt bei einem Treffer Alarm. So soll das System mutmaßliche Terroristen erkennen, aber auch bei der Suche nach Entführungsopfern helfen. In den bisherigen Einsätzen wurden aber vor allem säumige Versicherungszahler entdeckt und belangt.

Letzteres hatte das Bundesverfassungsgericht bemängelt. Denn die Polizei darf zwar zur Abwehr von konkreten Gefahren scannen, nicht aber zur Strafverfolgung. Eine entsprechende Erlaubnis im hessischen Polizeigesetz war deswegen gekippt worden. Dieses Gesetz über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) hat die Landesregierung nun überarbeitet, damit es den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entspricht.

Der Entwurf legt fest, dass unverdächtige Kennzeichen sofort wieder gelöscht werden müssen. Auch dürfen keine Bewegungsbilder einzelner Personen erstellt, also Verbindungen zwischen den einzelnen Überwachungspunkten gezogen werden, um die Wege der Beobachteten zu verfolgen.

Die Grünen kritisierten den von FDP und CDU vorgelegten Entwurf trotzdem als nicht verfassungskonform, da er noch immer nicht mit dem vom Grundgesetz geschützten "Kernbereich" der Privatsphäre und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu vereinbaren sei. "Dieser Entwurf ist eine Bankrotterklärung der FDP in Sachen Bürger- und Freiheitsrechte", sagte der innenpolitische Sprecher der Grünen, Jürgen Frömmrich.

In der Novelle des HSOG sind jedoch noch andere Punkte, die von den Gegnern kritisiert werden. So wird es für die hessische Polizei einfacher, heimlich Wohnungen zu betreten, um Peilsender anzubringen. Als Grund nennt der Entwurf die Erfahrungen mit den Terroristen der "Sauerlandgruppe", die 2007 Bombenanschläge in mehreren deutschen Großstädten vorbereitet hatte. Außerdem soll die Überwachung von Telefongesprächen auf das Internet ausgedehnt werden, Stichwort Skype. Hier wird den Beamten erlaubt, Gespräche vor der Verschlüsselung durch die Telefonsoftware mitzuhören, also direkt am Mikrophon.

Auch die Linke lehnt den Gesetzesentwurf ab und bezeichnet die geplante Abhörpraxis für Wohnungen als Einbruch. Der innenpolitische Sprecher der hessischen Linksfraktion, Hermann Schaus, kritisiert: "Obwohl das Bundesverfassungsgericht bereits das jetzige hessische Polizeigesetz wegen seiner Überwachungsregelungen teilweise für verfassungswidrig erklärt hat, will die Landesregierung es weiter verschärfen".

Hessens Datenschutzbeauftragter will zu dem Entwurf erst Stellung nehmen, wenn er offiziell ins Parlament eingebracht wurde. Eine Sprecherin bezeichnet den Text als "sehr komplex". Um den Ansprüchen der Datenschützer zu genügen, müsse das reformierte HSOG nicht nur die flächendeckende Überwachung verbieten, sondern auch die Zwecke beschreiben, zu denen die Überwachung eingesetzt werden darf, sagte sie. Auch müsse geregelt sein, auf welche Datensätze die Polizei überhaupt zugreifen dürfe.

Während Hessen sich um eine gültige Gesetzesgrundlage für die Kennzeichenscans bemüht, ignorieren andere Bundesländer offensichtlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Nach einem Bericht des ADAC überwachen mehr als ein Jahr nach dem Urteil noch immer fünf Bundesländer die Autofahrer auf ihren Straßen verfassungswidrig.

Bayern und Niedersachsen hatten ihre Regelungen zwar präzisiert, laut ADAC aber nicht ausreichend. Mecklenburg-Vorpommern verwendet sogar die alte Regelung bis heute weiter und überwacht verdachtsunabhängig. Baden-Württemberg hatte noch nach dem Urteil neue, ebenfalls verfassungswidrige Regelungen geschaffen und Berlin verzichtet gleich ganz auf eine gesetzliche Grundlage für die Kennzeichen-Scans. Der einzige rechtmäßige Einsatz der Videoanlagen findet in Brandenburg statt.

Alle übrigen Bundesländer verzichten derzeit auf eine solche Überwachung, teils bewusst, teils aus mangelnder Regelung.

ZEIT ONLINE

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