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Ukraine: Führung streitet vor Gericht

Ukraine: Premierministerin will Parlamentsauflösung für ungültig erklären lassen

Kiew - Der Machtkampf in der Ukraine geht in die nächste Runde. Premierministerin Julia Timoschenko weigert sich, die von Präsident Viktor Juschtschenko angesetzten Neuwahlen im Dezember durchzuführen. Die am Donnerstag von Juschtschenko angeordnete Auflösung des Parlaments sei verfassungswidrig, erklärte die Regierungschefin. Deshalb hat Timoschenko am Wochenende ein Gericht angerufen. Am Samstag teilte sie schließlich mit, dass Richter in Kiew die vorgezogenen Wahlen vorerst gestoppt hätten. „Es gibt im Haushalt kein Geld für diese Wahlen, unsere Gesetze reichen dafür nicht aus und das elektronische Wählerverzeichnis existiert nicht“, fügte die Ministerpräsidentin hinzu.

Zur gleichen Zeit blockierten Abgeordnete von Timoschenkos Partei in der Hauptstadt das Gebäude der Wahlleitung, wie die Moskauer Agentur Interfax meldete. „Ich bin überzeugt, dass die vorgezogenen Wahlen nicht stattfinden werden, die Zeit wird das zeigen“, sagte Timoschenko siegesgewiss. Doch nicht nur ihre Anhänger sind gegen die Abstimmung. Auch Abgeordnete von Präsident Juschtschenkos Partei „Unsere Ukraine“ kündigten an, sie würden den für die Neuwahlen notwendigen Gesetzesänderungen im Parlament nicht zustimmen.

Die Koalition zwischen der Präsidenten-Partei „Unsere Ukraine“ und dem Block Timoschenko war vor einem Monat zerbrochen. Juschtschenko warf seiner Rivalin vor, sich während des Kaukasuskrieges auf die Seite Russlands geschlagen zu haben. Zum endgültigen Bruch führte dann, dass der Block Timoschenko Anfang September im Parlament für die Beschneidung der Kompetenzen der Präsidenten stimmte. Beobachter nehmen an, dass der Staatschef sich mit den Neuwahlen der Regierungschefin entledigen will. Timoschenko gilt als seine aussichtsreiche Gegnerin bei den Präsidentenwahlen in zwei Jahren.

Das Präsidialamt bestätigte am Wochenende, dass die Regierungschefin versuche, die Parlamentsauflösung per Gericht für ungültig erklären zu lassen. Der Richter, der sich des Falles angenommen habe, heißt es aus russischen Quellen, sei entlassen worden. Andere Agenturen besagen, dass der Präsident nur Berufung gegen das Urteil eingelegt habe. Juschtschenko will auch das Argument nicht gelten lassen, die für vorgezogene Abstimmung benötigte Summe von geschätzt 70 Millionen Euro sei nicht vorhanden. Die Mittel müssten eben aus dem Reservefonds kommen. Knut Krohn

Knut Krohn

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