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Politik: Ulrich K. Preuß soll an das oberste deutsche Gericht gehen

Für die nötige Zweidrittelmehrheit hoffen die Grünen nun auf die Unterstützung der UnionUrsula Knapp Eigentlich sollte die erste Verfassungsrichterin der Grünen seit April in Karlsruhe sitzen. Es ist fester Brauch, dass der kleinere Koalitionspartner in der Regierung für einen der sechzehn Richtersitze im Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Vorschlagsrecht erhält.

Für die nötige Zweidrittelmehrheit hoffen die Grünen nun auf die Unterstützung der UnionUrsula Knapp

Eigentlich sollte die erste Verfassungsrichterin der Grünen seit April in Karlsruhe sitzen. Es ist fester Brauch, dass der kleinere Koalitionspartner in der Regierung für einen der sechzehn Richtersitze im Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Vorschlagsrecht erhält. Da jedoch alle BVerfG-Richter mit Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt werden müssen, ist die Zustimmung der Opposition erforderlich. Hinzu kommt, dass die Häfte der Richter im Bundestag, die andere Hälfte im Bundesrat gewählt wird.

Klar ist, dass Bündnis90/Die Grünen das Vorschlagsrecht für den ausscheidenden Verfassungsrichter Jürgen Kühling haben. Der Sozialdemokrat hat lange angekündigt, dass er im April mit seinem 65. Geburtstag ausscheiden will. Die Grünen hatten mit der Berliner Juristin Annette Arendt-Rogan eine Kandidatin präsentiert, die jedoch nicht die erforderliche Zustimmung der Union fand. Nachdem andere Frauen absagten, schlug Rezzo Schlauch, Fraktionsvorsitzender der Grünen, den Berliner Professor Ulrich K. Preuß vor. Mit seiner Wahl wird zwar gerechnet, aber bis heute gibt es keinen Wahltermin im Bundestag; die Union hat ihre Zustimmung noch nicht gegeben.

Dennoch haben die Grünen im Bundesrat im November den CDU-Kandidaten Professor Udo Di Fabio gewählt. Das sorgt nun in den Umweltverbänden für Empörung. Denn der parteilose Münchner Professor hat ein Gutachten für die Bayernwerk AG verfasst, in dem er die Ausstiegspläne der Bundesregierung verfassungsrechtlich als bedenklich beurteilt.

Dass Verfassungsrichter in ihrem füheren Berufsleben juristische Gutachten verfassten, ist nicht unüblich. Di Fabio argumentiert allerdings in manchen Passagen stark politisch. So setzt er sich nicht mit Problemen der Zwischen- und Endlagerung, sowie Transportgefahren auseinander, sondern schreibt: "Der Gesetzgeber verstößt gegen das Gebot, nur erforderliche belastende Maßnahmen zu ergreifen, wenn er in seiner politischen Aversion gegen jede nukleare Technik einem ganzen Berufszweig ein Nutzungs- und Entwickungsverbot ... auferlegt." Für den neuen Präsidenten der Gesellschaft für Strahlenschutz, Sebastian Pflugbeil, hat die Atomindustrie mit der Wahl Di Fabios direkten Einfluss auf das BVerfG erhalten. Umweltorganisationen befürchten gar, dass deshalb ein Ausstiegsgesetz vor dem BVerfG scheitern könnte.

Allerdings ist Di Fabio nur einer von acht; außerdem muss ein Richter wegen Befangenheit ausscheiden, wenn er - in zeitlicher Nähe - ein Gutachten für einen Verfahrensbeteiligten verfasst hat. Dennoch bleibt die Frage, warum die Grünen bei der Wahl Di Fabios ihre Bedenken nicht in die Debatte warfen, zumal die Union ihnen nicht ebenso exponierte Kandidaten zugesteht wie sie sie für sich selbst beansprucht. Rezzo Schlauch sieht sich für die Wahl der Verfassungsrichter im Bundesrat als nicht zuständig an. Ein Mitarbeiter der Hamburger Bürgermeisterin Christa Saager (Grüne) gibt zu bedenken, dass man auch bei Enthaltung die Wahl wegen zu geringer Stimmenzahl im Bundesrat nicht hätte verhindern können. Man geht bei den Grünen davon aus, dass ihr Kandidat nun endlich gewählt wird.

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