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Ein Mann wird gegen das Coronavirus geimpft.

© dpa/Sven Hoppe

Update

Impfschäden absolute Einzelfälle: Nur 1600 Anträge auf Entschädigung – bei 162 Millionen Impfungen

Schwerwiegende Impfschäden berechtigen zu Entschädigungszahlungen. Der Tagesspiegel gibt einen Überblick über die Details aus den Bundesländern.

Seit Beginn der Corona-Impfungen in Deutschland sind bundesweit 1630 Anträge auf Entschädigungen von Impfschäden gestellt worden. Das ergab eine Anfrage des Tagesspiegels bei den zuständigen Behörden der Bundesländer.

Die meisten Anträge sind in den einwohnerstarken Bundesländern Bayern (295), Nordrhein-Westfalen (188) und Niedersachsen (127) und Berlin (131) gestellt worden. Die wenigsten Anträge wurden im bevölkerungsärmsten Bundesland Bremen (15) gestellt.

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Den insgesamt 1630 Anträgen auf Entschädigung stehen laut Gesundheitsministerium bundesweit 162,5 Millionen Impfungen gegenüber.

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Anders als eine vorübergehende Nebenwirkung nach einer Corona-Impfung ist ein Impfschaden "die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung", heißt es in Infektionsschutzgesetz. Häufige Impfreaktionen wie Kopfschmerzen, Müdigkeit und Schmerzen an der Einstichstelle kurze Zeit nach der Corona-Impfung gehören demnach nicht zu den Impfschäden.

Maßgeblich für eine Entschädigung sei der "Gesundheitszustand sechs Monate nach der Impfung", schreibt der Landschaftsverband Rheinland (LVR), der sich im Rheinland um die Entschädigungsanträge kümmert, auf Tagesspiegel-Anfrage. Der Impfschaden muss also von Dauer sein.

Die Anträge auf Entschädigungen weisen ein vielfältiges Spektrum an Leiden auf. "Die Spanne reicht von angegebenen Beschwerden am Impfarm, der Impfstelle über Kopfschmerzen, neurologische Beschwerden, Paresen in Extremitäten, Sensibilitätsstörungen, Herz-Kreislauf-Beschwerden, Müdigkeit, Darmerkrankungen, Thrombosen bis hin zu Schlaganfallgeschehen und Gullain-Barré Erkrankungen", schreibt das rheinland-pfälzische Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV).

Das Sozialministerium Baden-Württemberg teilte mit, es habe drei Anträge nach einem Todesfall im Zusammenhang mit einer Corona-Impfung genehmigt. Bei den Antragssteller:innen handelte es sich um die Partnerin sowie die Kinder der verstorbenen Person.

Beschwerlicher Weg zur Anerkennung eines Impfschadens

Insgesamt wurden aber von den 1630 Anträgen bisher erst ein Bruchteil abschließend beurteilt. Mindestens 25 Antragssteller:innen wurde eine Entschädigung gezahlt oder bewilligt, in mindestens 41 Fällen ist das abgelehnt worden. Einige Anträge wurden wieder zurückgezogen.

Die Prüfung der Anträge sei "sehr umfangreich und zeitintensiv", erklärt das rheinland-pfälzische LSJV. Im Rahmen der Bearbeitung müssten häufig ein fachärztliches Gutachten angefordert und weitere medizinische Befunde eingeholt werden. Zusätzlich kontaktieren die Sachbearbeiter:innen das zuständige Gesundheitsamt sowie das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), um die Impfempfehlung für die antragsstellende Person zu klären. Bei dem enormen Aufwand mag es nicht verwundern, dass die überwiegende Anzahl der Anträge auf Entschädigung noch nicht endgültig entschieden ist.

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) sammelt alle gemeldeten Verdachtsfälle von Impfnebenwirkungen. Der letzte Sicherheitsbericht des PEI vom 23. Dezember 2021 weist 196.974 solche Verdachtsfälle von Nebenwirkungen nach Corona-Impfungen in Deutschland aus. Der weitaus überwiegende Anteil der gemeldeten Impfnebenwirkungen war demnach nicht schwerwiegend.

Etwa 26.196 Verdachtsfälle (13 Prozent) listet das PEI als "schwerwiegende unerwünschte Reaktionen" auf – unabhängig vom verabreichten Impfstoff. In 1919 Fällen "wurde über einen tödlichen Ausgang in unterschiedlichem zeitlichem Abstand zur Impfung berichtet", heißt es im Sicherheitsbericht.

Verdachtsfälle in ... Deutschland Europäische Union
Biontech/Pfizer 113.792 700.510
Moderna 28.289 205.923
Astrazeneca 46.325 436.209
Johnson&Johnson 7758 46.762
(Stand: 23.12.; PEI) (Stand: 21.1.; EMA)

Die Zahlen vom Paul-Ehrlich-Institut bedeuten aber noch lange nicht, dass tatsächlich 26.196 Personen schwerwiegende Reaktionen durch eine Corona-Impfung bekommen haben. Auch die 1919 gemeldeten Todesfälle kann das PEI nicht endgültig auf die Impfung zurückführen.

Die Meldungen, die "Angehörigen der Gesundheitsberufe, dem Zulassungsinhaber sowie von Impflingen bzw. deren Angehörigen" über das Meldeportal des Paul-Ehrlich-Instituts mitteilen können, sind nur Verdachtsfälle. Doch auch bei der Anerkennung von Impfschäden kann oft nicht abschließend geklärt werden, ob ein Schaden wirklich von einer Corona-Impfung ausgelöst wurde.

"Es wird davon ausgegangen, dass die Impfung die Gesundheitsstörung verursacht hat, wenn mehr für eine Kausalität spricht als dagegen", teilt das Amt für Versorgung und Integration des Landes Bremen mit.

Entschädigungen: Keine Konzentration auf bestimmten Impfstoff

Die spannende Frage, ob ein Corona-Impfstoff für mehr Impfschäden verantwortlich ist als ein anderer, konnten die zuständigen Behörden leider nicht mitteilen. "Eine Konzentration auf einen bestimmten Impfstoff ist nicht zu erkennen", teilte das rheinland-pfälzische LSJV mit. Oft stünden diese Daten nicht zur Verfügung, teilweise habe man aber auch aufgrund der niedrigen Anzahl an Anträgen datenschutzrechtliche Bedenken.

[Lesen Sie auch: "Angst vor den Folgen: Welche Versicherungen bei Impfschäden helfen" (T+)]

Das Paul-Ehrlich-Institut verzeichnet die meisten Verdachtsfälle auf Impfnebenwirkungen bei dem Vakzin von Biontech/Pfizer. Das ist aber auch nicht weiter verwunderlich, denn kein anderer Corona-Impfstoff ist so oft verimpft worden, wie das Präparat der deutsch-amerikanischen Unternehmenskooperation.

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