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Politik: Umfasst das deutsche Mandat für Kongo auch Nothilfe?

Berlin - Einen Tag vor dem Kabinettsbeschluss zum Kongo-Einsatz haben Regierung und Koalitionsfraktionen am Dienstag noch um die Formulierung des Mandats gerungen. Strittig zwischen Kanzleramt, Verteidigungsministerium, Auswärtigem Amt und Fachpolitikern von Union und SPD war nach Informationen des Tagesspiegels bis zuletzt die Frage, ob der Text die Möglichkeit eines Nothilfe-Einsatzes der Bundeswehr außerhalb der Hauptstadt Kinshasa ausdrücklich erwähnen soll.

Von Hans Monath

Berlin - Einen Tag vor dem Kabinettsbeschluss zum Kongo-Einsatz haben Regierung und Koalitionsfraktionen am Dienstag noch um die Formulierung des Mandats gerungen. Strittig zwischen Kanzleramt, Verteidigungsministerium, Auswärtigem Amt und Fachpolitikern von Union und SPD war nach Informationen des Tagesspiegels bis zuletzt die Frage, ob der Text die Möglichkeit eines Nothilfe-Einsatzes der Bundeswehr außerhalb der Hauptstadt Kinshasa ausdrücklich erwähnen soll. Unstrittig ist, dass die Kernaufgaben der Bundeswehr auf den „Raum Kinshasa“ begrenzt werden.

Der Streit um Begriffe ist heikel, weil es im Bundestag Vorbehalte gegen den Einsatz gibt und Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) mit unterschiedlichen Aussagen Verwirrung gestiftet hatte. Abgeordnete hatten kritisiert, die Regierung verschweige mögliche Gefahren. „Wir sind schon etwas erstaunt darüber, wie unprofessionell das Verteidigungsministerium da bisher gearbeitet hat“, sagte der SPD-Außenpolitiker Gert Weisskirchen, der die Mission im Grundsatz begrüßt, dem Tagesspiegel. Das Parlament berät am Freitag über die Mission.

Die Europäische Union hatte auf Wunsch der Vereinten Nationen (UN) beschlossen, die für den 30. Juli geplanten ersten freien Parlaments- und Präsidentschaftswahlen nach Ende des Bürgerkriegs in Kongo abzusichern. Dazu sollen rund 1500 Soldaten für vier Monate unter deutscher Führung nach Afrika geschickt werden, zwei Drittel davon aber nicht direkt nach Kongo. Deutschland stellt wie Frankreich rund 500 Einsatzkräfte. Dazu kommen rund 200 deutsche Unterstützungskräfte, etwa Sanitäter. Die französische Regierung hatte Jung nach dessen Angaben zugesichert, dass Einsätze außerhalb Kinshasas von französischen Soldaten erledigt würden.

Als Nothilfe gelten Evakuierungsoperationen für Menschen in Gefahr. Vom Kanzleramt wurde offenbar die Meinung vertreten, dies könne die Bundeswehr nach geltender Rechtslage ohne förmliches Mandat leisten und sich nachträglich vom Bundestag billigen lassen. Etliche Fachpolitiker der großen Fraktionen dringen aber auf ein „sauberes Mandat“, das keine Missverständnisse zulasse.

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