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Update

Umstrittene Urteile des BGH: Warum das Gesetz gegen Vergewaltigung geändert werden muss

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung von Männern aufgehoben, weil die Frauen sich nicht ausreichend gewehrt haben. Was sich tun muss, damit er das künftig nicht mehr kann.

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Frauen sollen künftig vor sexueller Gewalt besser geschützt werden. Der neue Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) wird breit diskutiert. Vergessen wird bislang, dass der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zur Schutzlosigkeit der Frauen vor sexuellen Übergriffen beigetragen hat. Seine Urteile machen deutlich, warum eine Gesetzesänderung notwendig ist.

Laut altem Gesetz machten sich schon bisher Personen strafbar, wenn sie „unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist“, sexuelle Handlungen vornehmen. Danach wären auch die Einkesselungen und anschließenden Übergriffe auf die Frauen in Köln strafbar.

Aber es gab in den vergangenen Jahren krasse Urteile. Ein Mann war in Düsseldorf in die Wohnung seiner Ex-Frau eingedrungen und erschoss dort einen anwesenden Freund. Unter der Androhung, sie sei die Nächste, wenn sie nicht mitkomme und mit ihm rede, folgte sie ihm in sein Auto und ins Hotel. Die Waffe hatte er weiter bei sich. Er schwor ihr Liebe und sie antwortete unter dem Druck der anfänglichen Todesdrohung, dass sie ihn auch noch liebe. Sie willigte deshalb ein, mit ihm zu verkehren.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung reicht nicht aus

Der Angeklagte wurde ursprünglich nicht nur wegen Mordes, sondern auch wegen schwerer Vergewaltigung verurteilt. Auf die Revision des Angeklagten hob der BGH das Urteil auf und verwies den Fall zurück (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof 3 StR 385/12). Begründung: Der Mann habe die Gewaltdrohung nicht neu formuliert. Das Landgericht Düsseldorf stellte nach der Zurückverweisung durch den BGH das Verfahren wegen Vergewaltigung ein. Es gibt weitere BGH-Urteile dieser Art, unter anderen eines, bei der eine Ehefrau jahrelang misshandelt wurde und sie wegen der Kinder nicht schrie und Nachbarn um Hilfe bat.

Die Bundesrichter werden auch nach der geplanten Gesetzesänderung das Recht auslegen. Die Frage stellt sich also, ob das neue Gesetz eine solche Rechtsprechung weiterhin ermöglicht. Das Bundesministerium der Justiz sagte auf Anfrage, dass mit dem Gesetzentwurf auch solche Lücken geschlossen werden. Denn künftig soll strafbar sein, wer eine Lage ausnutzt, in der „eine Person im Fall ihres Widerstandes ein empfindliches Übel befürchtet“.

Aber wie konkret muss die Befürchtung sein? Wann und wie stark muss eine Frau zuletzt geprügelt worden sein, dass Richter keinen Widerstand mehr erwarten? Hier bleiben weiterhin Auslegungsspielräume. Rechtsexperten fordern bereits, das neue Gesetz zu ergänzen, damit nicht wieder der BGH einen Auslegungsspielraum hat, der dazu führt, dass nicht als Vergewaltigung zählt, wenn eine Frau in einer Bedrohungslage Dinge geschehen lässt, die sie nicht will. Bis Februar können Verbände und die Landesjustizminister Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf abgeben.

Hinweis: In der ersten Fassung des Artikels vom 12. 1. 2016 hieß es im ersten Satz des Vorspanns fälschlicherweise, der BGH habe die Männer freigesprochen. Richtig ist: Der BGH hat die Verurteilungen aufgehoben. Es handelte sich nicht um einen Fehler der Autorin. Der Fehler kam beim Redigieren zustande, verantwortlich ist der Redakteur, der hiermit um Entschuldigung bittet. (os)

Vor Gericht (Symbolbild).
Vor Gericht (Symbolbild).

© dpa

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