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Umstrittene Werbung: Verfassungsgericht untersagt Tierschützern Holocaust-Vergleich

Die Tierschutzorganisation Peta darf weiter keine Kampagnen mehr mit Slogans wie "Der Holocaust auf Ihrem Teller" machen. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass das Verbot aus dem Jahr 2004 rechtmäßig sei.

Werbekampagnen mit Holocaust-Vergleichen können das Persönlichkeitsrecht der Juden in Deutschland verletzen und dürfen deshalb gerichtlich verboten werden. Das folgt aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu einer Tierschutzkampagne. Das Karlsruher Gericht billigte das Verbot einer Kampagne aus dem Jahr 2004, bei der unter dem Slogan "Der Holocaust auf Ihrem Teller" Bilder von lebenden und toten KZ-Häftlingen neben Aufnahmen aus der Massentierhaltung plakatiert werden sollten.

Auf Klage des Zentralrats der Juden war die Aktion der Tierrechts-Organisation Peta (People for the Ethical Treatment of Animals) vom Kammergericht Berlin untersagt worden. Die Verfassungsbeschwerde der Tierschützer nahm das Gericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss nicht zur Entscheidung an.

"Schwere Persönlichkeitsverletzung auch der heute lebenden Juden"

Zwar sahen die Karlsruher Richter - anders als das Kammergericht - die Aktion nicht als Verletzung der Menschenwürde an. In diesem Fall wäre keinerlei Abwägung mit der Meinungsfreiheit der Tierschützer möglich gewesen. Daraus, dass sich die Kampagne bildlicher Darstellungen schwerer Menschenwürdeverletzungen bediene, sei nicht zu folgern, dass die Tierschützer ihrerseits gegen den Schutz der Menschenwürde verstießen, urteilte das Gericht. Auch wenn die Organisation von der Gleichwertigkeit menschlichen und tierischen Leidens überzeugt sei, liege darin noch "keine verächtlich machende Tendenz".

Allerdings kann nach den Worten des Gerichts eine solche Kampagne, ähnlich der "Auschwitzlüge", eine "schwere Persönlichkeitsverletzung auch der heute lebenden Juden" darstellen. Denn die hinter der Strafbarkeit der "Auschwitzlüge" stehende Überlegung lasse sich auch auf diesen Fall übertragen. Danach gehöre zum personalen Selbstverständnis der heute in Deutschland lebenden Juden, als eine durch das Schicksal herausgehobene Personengruppe begriffen zu werden, der gegenüber eine besondere moralische Verantwortung bestehe, heißt es in der Begründung der 1. Kammer des Ersten Senats. (mhz/dpa)

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