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Umstrittener Vorschlag: Verfassungsrichter hält Wahlalter ab 16 für denkbar

Wider die Verdrossenheit: Weil immer mehr Menschen dem politischen Prozess den Rücken kehren, hat der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, eine Senkung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre ins Gespräch gebracht.

"Über eine Senkung des Wahlalters könnte man durchaus nachdenken. Eine Wahlentscheidung kann man auch bereits mit 16 Jahren treffen", sagte Voßkuhle dem Hamburger Abendblatt. Es sei "problematisch und gefährlich, dass sich die Bevölkerung abwendet vom politischen Prozess und dass die Akzeptanz von Politikern schwindet".

Bei den Parteien stieß sein Vorschlag auf geteiltes Echo. Unterstützung erhielt Voßkuhle vom saarländischen SPD-Vorsitzenden Heiko Maas: „Wer Politikverdrossenheit bekämpfen will, muss dafür sorgen, dass Jugendliche sich verstärkt in die Gesellschaft einbringen und mitbestimmen dürfen“, sagte er der Online-Ausgabe der Zeitung. Ähnlich äußerte sich Grünen-Fraktionsvize Hans-Christian Ströbele.

Hamburgs Bürgermeister Ole von Beust (CDU) zeigte sich dagegen skeptisch: „Ich denke nicht, dass wir mit einer Senkung des Wahlalters ein größeres Interesse für Politik erreichen. Daher finde ich, dass wir es bei 18 Jahren belassen sollten.“ Auch die bayerische FDP-Chefin und ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberg hält 18 Jahre für „ein gutes Alter zum Wählen“. Ohne „eine authentische Politik“ nütze auch die Absenkung des Wahlalters nichts, sagte sie.

Stimmzettelabgabe ab 16 bisher nur auf kommunaler Ebene möglich

Österreich hat das Wahlalter bereits vor zwei Jahren von 18 auf 16 Jahre gesenkt. In Deutschland gilt dieses Wahlalter bisher nur auf kommunaler Ebene in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

Voßkuhle, der im Jahr 2010 voraussichtlich die Nachfolge von Bundesverfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier antritt, warb auch dafür, "in einigen Bereichen stärker mit Volksentscheiden zu arbeiten", zum Beispiel bei der Weiterentwicklung der Europäischen Union. Außerdem setzte sich der Vorsitzende des Zweiten Senats dafür ein, die vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärte Regelung zu Überhangmandaten noch vor der Bundestagswahl zu korrigieren. (rf/dpa)

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