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Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über Klagen gegen das Handelsabkommen Ceta.

© dpa/Wolfgang Kastl

Update

Umstrittenes Handelsabkommen EU-Kanada: Ceta-Gegner hoffen auf Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute über Eilanträge gegen das Handelsabkommen der EU mit Kanada. Sigmar Gabriel warnt vor einem Scheitern: "Der Schaden wäre gigantisch."

Im Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht versuchen die Gegner von Ceta am Mittwoch, das Freihandelsabkommen der EU mit Kanada auf den letzten Metern aufzuhalten. Die Kläger wollen erreichen, dass die Karlsruher Richter die Bundesregierung verpflichten, bei den entscheidenden Abstimmungen im EU-Ministerrat am 18. Oktober mit Nein zu stimmen. Andernfalls würde das Abkommen Ende des Monats unterzeichnet werden und nach Zustimmung des EU-Parlaments bereits in weiten Teilen in Kraft treten.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel  (SPD) hat vor dem Bundesverfassungsgericht vor einem Scheitern von Ceta gewarnt. Der Schaden für die Europäische Union und Deutschland wäre gigantisch, sagte er in der Verhandlung. „Ich mag mir gar nicht vorstellen, was das für Europa bedeuten könnte.“ In der Welt würde dann niemand mehr Vertrauen in die Vertragsfähigkeit Deutschlands und der EU haben.

Nach Auffassung der Kläger werden bei Ceta Fakten geschaffen, noch bevor der Bundestag und die Parlamente der anderen EU-Staaten zugestimmt haben. „Die Bundesregierung und die EU haben sich von Anfang an auf die Fahnen geschrieben, dieses Abkommen durchzusetzen - auch gegen den Willen der Bürger. Und das wird jetzt durchgezogen“, sagte Linksfraktionsvize Klaus Ernst der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe. Die Linke-Abgeordneten im Bundestag wehren sich dagegen mit einer Verfassungsbeschwerde und einer Organklage.

Der Zweite Senat unter Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle will direkt nach der Verhandlung über die Eilanträge beraten und am Donnerstag um 10.00 Uhr sein Urteil verkünden. Dabei klären die Verfassungsrichter zunächst nur, ob durch die vorläufige Anwendung von Ceta nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden. Im Einzelnen wird über die insgesamt fünf Klagen erst später verhandelt - es sei denn, das Gericht erklärt sie direkt für unzulässig oder offensichtlich unbegründet. (Az. 2 BvR 1368/16 u.a.)

Voßkuhle wies zu Beginn darauf hin, dass Ceta „ein sehr komplexes Abkommen“ sei. Die Rechtsfragen würden abschließend erst zu einem späteren Zeitpunkt im Hauptsacheverfahren geklärt werden können. Im Eilverfahren sei ein strenger Maßstab anzulegen. Das gelte besonders, wenn es um eine Maßnahme mit völkerrechtlichen und außenpolitischen Auswirkungen gehe. Es gehe um die Frage, ob die Bundesrepublik die vorläufige Anwendung nach einer endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen Ceta wieder beenden könne.

Die Verbraucherorganisation Foodwatch hat mit den Vereinen Campact und Mehr Demokratie mehr als 125.000 Mitkläger mobilisiert. Noch nie haben so viele Bürger gemeinsam in Karlsruhe geklagt. „Durch die vorläufige Anwendung werden endgültige Fakten geschaffen“, sagte Foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode. So würden etwa Entscheidungsbefugnisse auf nur unzureichend legitimierte Ausschüsse übertragen, deren Beschlüsse nicht rückgängig zu machen seien.

Opposition stemmt sich gegen Ceta

Grüne und Linke haben die Bundesregierung aufgerufen, die Bedenken vieler Bürger gegen Ceta nicht länger zu ignorieren. "Die Bundesregierung muss die massiven Proteste zur Kenntnis nehmen und darf, selbst wenn die Massenklage vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert, Ceta nicht zustimmen", sagte die Linken-Chefin Katja Kipping dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter sagte: "Ceta beschleunigt die Globalisierung, statt sie vernünftig zu regulieren. Das sollte die Bundesregierung endlich klar und deutlich sagen und einen Schlussstrich ziehen."

Die Ceta-Gegner sehen auch den Umwelt- und Verbraucherschutz in der EU in Gefahr. Die Bundesregierung erhofft sich von dem Handelsraum fast ohne Zölle wirtschaftliche Impulse und neue Absatzmärkte.

Am 18. Oktober sollen alle EU-Mitgliedstaaten den Text auf einem Ratstreffen annehmen. Ceta soll dann am 27. Oktober auf dem EU-Kanada-Gipfel unterzeichnet werden. (dpa, AFP)

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