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Umweltrecht: Abweichen bedingt erlaubt

Die Grundlagen für das Abweichungsrecht in der Umweltpolitik liegen in der ersten Föderalismusreform begründet.

Berlin - Anders machen wollte es Horst Seehofer: In Bayern, so die Forderung des CSU-Chefs, sollte statt der integrierten Vorhabengenehmigung im Umweltrecht weiter die alte Form der Genehmigung durch mehrere Behörden gelten. Seehofer reklamierte ein Abweichungsrecht für sein Bundesland. Andere Ministerpräsidenten kamen dem Kollegen aus Bayern am Montag zu Hilfe. „Leider hat Herr Gabriel von Anfang an versucht, die Gestaltungsrechte der Länder zu sehr einzuengen“, sagte der niedersächsische Regierungschef Christian Wulff (CDU). Dagegen findet der Umweltjurist Michael Kloepfer von der Humboldt-Universität das bayerische Vorgehen unverständlich: „Das ist, als ob man sich nach dem Bau des Hauses wegen des Klingelknopfs zerstreitet.“

Mit der ersten Föderalismusreform wurde in der Umweltpolitik ein Abweichungsrecht der Länder bei bestimmten Bundesgesetzen ins Grundgesetz eingeführt. Im Rahmen des Umweltgesetzbuchs (UGB) betrifft das Naturschutz und Wasserhaushalt. Kloepfer betont, dass Bayern hier hätte abweichen können. Auch ein Kompromissangebot von Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) hob auf eine solche Abweichungsmöglichkeit ab. Zudem gilt ein Abweichungsrecht der Länder auch ganz generell bei der Umsetzung von Bundesgesetzen, wenn der Bund die Einrichtung von Behörden und das Verwaltungsverfahren vorschreibt. Allerdings haben Bund und Länder 2006 einvernehmlich festgestellt, dass bei umweltrechtlichen Verfahren eine Ausnahmeregelung greift, nach der der Bund „wegen eines besonderen Bedürfnisses“ das Abweichungsrecht wieder ausschließen darf. Grund für die Neuerung des Abweichungsrechts war es, eine gewisse Flexibilität zu schaffen. Der Bund sollte auf diesen Feldern die Vorschriften für die Länder nicht zu eng gestalten. Es sollte ein regionaler Spielraum verbleiben. Der Clou des Abweichungsrechts ist nicht so sehr, dass am Ende abgewichen wird, sondern dass es wegen der Möglichkeit der Abweichung noch zu Kompromissen kommt, die das Abweichen erübrigen. Albert Funk

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