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Politik: Umweltrecht: Vielfach renoviert

Wenn die Umweltpolitiker aus dem Bund und den Ländern sich nicht beeilen, wird es teuer. Bis zu einer Million Mark am Tag könnte die EU-Kommission der Bundesregierung als Strafe abverlangen, wenn sie nicht endlich die Umweltgesetze der EU umsetzt.

Wenn die Umweltpolitiker aus dem Bund und den Ländern sich nicht beeilen, wird es teuer. Bis zu einer Million Mark am Tag könnte die EU-Kommission der Bundesregierung als Strafe abverlangen, wenn sie nicht endlich die Umweltgesetze der EU umsetzt. Doch Bund und Länder, Regierung und Opposition können sich nicht einigen. Seit einem Jahr arbeiten sie an einem Umweltgesetzbuch, in dem alle Gesetze für den Schutz von Boden, Wasser und Luft zusammengefasst werden. Das Umweltrecht sollte damit vereinfacht, modernisiert und eben um die europäischen Richtlinien erweitert werden. Allerdings müssten die Länder Kompetenzen an den Bund abgeben - und deshalb haben sie bisher ein Umweltgesetzbuch verhindert.

Die Länder sind aber auch gegen die rot-grünen Pläne für eine einheitliche Umweltgesetzgebung. Allerdings wissen sie offensichtlich nicht so recht, wie sie den zweiten Anlauf verhindern sollen. So haben sie nach einer Bundesratssitzung im Dezember ihre 422 Änderungsanträge gebündelt und zur Kenntnisnahme dem federführenden Umweltausschuss im Bundestag zugeleitet. Die Materie ist kompliziert. In dem zweiten Versuch hat sich nämlich die Bundesregierung entschlossen, ein sogenanntes Artikelgesetz zu machen. Mit 25 Artikeln will sie die umfangreichen Vorschriften und Gesetze nicht mehr zusammenfassen, aber aneinander binden und so weit es geht reformieren.

Ziel ist, die Umweltbelastung durch neue Industrieanlagen, Strommasten, Gleise oder Schweinemastbetriebe möglichst gering zu halten. Statt bisher 25 Typen von Anlagen, die genehmigungspflichtig waren, sollen es in Zukunft 60 sein, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vor dem Neubau machen müssen. Das Artikelgesetz wird jedoch auch die Schwellenwerte und die Quoten, ab denen geprüft werden muss, senken. So habe es früher ausgereicht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung beim Neubau einer Straße von zehn Kilometern Länge an durchzuführen, heutzutage würden jedoch selten solche langen Teilstücke von Bundesstraßen gebaut, sagt der Grüne Winfried Hermann, Vizechef des Umweltausschusses im Bundestag. Deswegen müsse heutzutage früher geprüft werden.

Hermann vergleicht das deutsche Umweltrecht mit einem "Altbau, der vielfach renoviert wurde". Doch das Ergebnis sei eben Stückwerk - umständlich, unschön und modrig. "Besser wäre ein Neubau", sagt Hermann, doch das hätten die Umweltpolitiker in der Bunderegierung, dem Parlament und den Bundesländern nicht geschafft. Am Mittwoch nimmt der Kompromiss eine weitere Hürde im Gesetzgebungsverfahren. 20 Rechtsexperten und Verbandsvertreter können in einer öffentlichen Anhörung ihre Meinung zu dem Gesetzeswerk abgeben. Bis Ostern soll das Gesetz, Kritik eingearbeitet, durch den Bundesrat gebracht sein.

Ulrike Fokken

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