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Politik: Unbedingt abwehrbereit

Die EU ist von einer gemeinsamen Flüchtlingspolitik weit entfernt. Nur in einem Punkt besteht Einigkeit: Unbefugte Grenzübertritte müssen verhindert werden.

Nur eine Woche nach der Katastrophe von Lampedusa, die der umstrittenen EU-Flüchtlingspraxis zumindest vorübergehend wieder die verdiente Aufmerksamkeit und Kritik beschert hat, ist es weiter verfeinert worden. Das Europaparlament verabschiedete am Donnerstag eine Verordnung, mit der von Dezember an ein neues Seeüberwachungssystem eingerichtet wird. Die EU-Grenzschutzagentur bekommt dann alle verfügbaren Daten über die Lage im Mittelmeer von Küstenwachen, Satelliten und Überwachungsdrohnen „fast in Echtzeit“ übermittelt.

Ziel sind „das Beobachten, Aufspüren, Identifizieren, Verfolgen und Verhindern unbefugter Grenzübertritte“ sowie „Abfang- beziehungsweise Aufgriffsmaßnahmen“, wie es im Gesetz heißt. Flüchtlingsboote sollen mit dem System „Eurosur“ besser aufgespürt und über Kooperationen mit den Staaten in Nordafrika im Idealfall schon am Ablegen gehindert werden. Geraten sie dagegen in Seenot, was angesichts der klapprigen Kutter, die Schleuser ihren „Kunden“ zur Verfügung stellen, häufig geschieht, gibt es neben dem allgemeinen Rettungsgebot des internationalen Seerechts keine neuen Hilfsvorschriften. Die künftigen Überwachungskapazitäten dienen nur allgemein als „Beitrag zur Gewährleistung des Schutzes und der Rettung des Lebens von Migranten“.

Diese Unwucht ist typisch für die europäische Flüchtlingspolitik. „Wenn es um repressive Maßnahmen geht, haben die Regierungen in der EU immer schnell gehandelt“, kritisiert etwa die französische Sozialdemokratin Sylvie Guillaume. „Dagegen blockieren sie alle anderen, vom Europaparlament bereits beschlossenen Gesetze zu legalen Flüchtlingsströmen.“ Beispiele sind die Richtlinien zu Saisonarbeitern, firmeninternen Versetzungen nach Europa, ausländischen Wissenschaftlern oder Studenten. Das ursprünglich groß angekündigte gemeinsame Asylsystem entpuppte sich bei seiner Verabschiedung im Frühjahr weitgehend als Bestätigung des Status quo: Kinder und andere besonders schutzwürdige Asylbewerber erhielten zusätzliche Verfahrensrechte, der Zeitraum bis zu einer möglichen Arbeitsaufnahme wurde verkürzt – eine grundlegende Reform blieb aus.

Der Kern des Systems, die sogenannte Dublin-II-Verordnung, wurde überhaupt nicht angefasst. Sie regelt, dass für ein Asylverfahren derjenige EU-Staat zuständig ist, dessen Territorium ein Schutzsuchender zuerst betreten hat. Das führt dazu, dass Flüchtlinge in Deutschland, die beispielsweise über Italien gekommen sind, wieder dorthin abgeschoben werden. Eine Ausnahme ist Griechenland: Weil sowohl der Europäische Gerichtshof als auch der Straßburger Menschenrechtsgerichtshof die dortige Unterbringung als grundrechtswidrig verurteilt haben, bringt etwa Deutschland vorübergehend keine Menschen dorthin zurück. Für die Länder mit einer EU-Außengrenze, die es damit quasi automatisch mit mehr Flüchtlingen zu tun bekommen, gibt es zwar europäische Fördermittel und technische Unterstützung, um das Funktionieren des Systems zu gewährleisten – bislang allerdings ohne nennenswerten Erfolg.

Aus diesem Grund hat das Europaparlament bereits vor gut einem Jahr einen Verteilungsschlüssel gefordert, wie es ihn beispielsweise zwischen den Bundesländern bereits gibt. Passiert jedoch ist nichts. Viele Mitgliedstaaten, darunter auch die Bundesrepublik in Gestalt von Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), lehnen den Vorschlag kategorisch ab. Die von der EU-Kommission verlangte Machbarkeitsstudie blieb ebenfalls aus, wie die FDP-Europaabgeordnete Nadja Hirsch kritisiert: „Unserem Innenminister Friedrich sei an dieser Stelle gesagt, dass ein solcher Schlüssel für Deutschland kaum Änderungen mit sich bringt.“ Allerdings würden Mitgliedstaaten wie Polen oder Portugal mehr in die Pflicht genommen und Länder wie Malta und Zypern entlastet.

Bisher bleibt es dabei, dass es Solidarität in der Flüchtlingsfrage nur bei der Unterstützung der Grenzsicherung gibt. Die Grenzschutzagentur Frontex mit Sitz in Warschau spielt dabei die Hauptrolle. Sie analysiert die Fluchtrouten, koordiniert die Maßnahmen an den Außengrenzen und operiert dort – wobei die Kommandogewalt beim jeweiligen Mitgliedstaat verbleibt. Die Behörde ist im Laufe der Jahre allerdings mit immer mehr eigenen Kompetenzen ausgestattet worden. So beschäftigt sie mittlerweile Verbindungsbeamte in den Herkunfts- und Transitländern und verfügt erstmals über eigenes Gerät. Bald steht ihr das Seeüberwachungssystem „Eurosur“ zur Verfügung.

Immer wieder jedoch gibt es Kritik daran, dass Frontex einseitig auf die Verhinderung der Migration ausgerichtet ist und zu wenig tut, wenn Flüchtlingsboote in Not geraten. 2011 wurden daher die Leitlinien der Agentur verändert und Menschenrechtsbeauftragte installiert. „Mit dem neuen Mandat“, sagte die SPD-Europaabgeordnete Birgit Sippel damals, „wird die Agentur entsprechend gestärkt, damit sie in Notfällen direkt eingreifen und das Leben von Flüchtlingen retten kann.“ Ihr liberaler niederländischer Kollege Jan Mulder verweist darauf, dass „Frontex, Berichten zufolge, seither 16 000 Leben im Mittelmeer gerettet hat“. Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen kritisieren dagegen, dass die Einsätze von Frontex die Schutzsuchenden auf immer gefährlichere Routen treibe. Auch EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström leugnet zumindest nicht, dass es Versäumnisse gibt, wenn sie nun eine eigene Frontex-Rettungsmission anregt.

Beim Anblick der 280 Särge auf Lampedusa sagte die Schwedin am Mittwoch, dies sei „nicht die Europäische Union, die wir wollen“. Neben besseren Rettungsmaßnahmen müsse auch der „restriktive Ansatz“ in der Migrationspolitik überdacht werden; es sei „an der Zeit, uns mehr in Richtung Offenheit und Solidarität zu bewegen“, sagte Malmström. Alle Schritte in diese Richtung sind bisher aber sehr klein ausgefallen. Wenn überhaupt. Christopher Ziedler

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