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Politik: Und künftig nur noch zwei Betten CDU-Vorschlag

für Krankenversorgung

Berlin - Versorgungsgesetz nennt Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) das Gesetzespaket, dem er sich im kommenden Jahr widmen will und in dem es – nach den Finanzierungsgesetzen des auslaufenden Jahres – um die Bedingungen gehen soll, unter denen Kassenpatienten künftig behandelt werden. Um ganz praktische Fragen soll es gehen, etwa die, wie lange man auf Arzttermine warten muss, und möglicherweise auch um den Komfort in Krankenhäusern.

Was dabei am Ende herauskommen wird, steht allerdings noch nicht fest. Dazu will sich Rösler im Januar 2011 zunächst mit den Verantwortlichen treffen und eine „Agenda“ erarbeiten, also einen Katalog der gesetzlich neu zu justierenden Anforderungen. Einige davon hat der CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn nun schon mal vorsorglich benannt. Dazu zählt die Idee, auch im Krankenhaus nur noch Zweibettzimmer anzubieten, statt Kranke zu viert in einen Raum zu pferchen. Außerdem bringt Spahn eine „Termingarantie“ beim Facharzt ins Gespräch – höchstens drei Wochen soll man auf eine Untersuchung oder Behandlung warten müssen.

Die von Spahn in der „Süddeutschen Zeitung“ verkündeten Vorschläge quittierte Röslers Ministerium erst mal mit eisernem Schweigen. Nur ein dürres Sätzchen ließ sich ein Sprecher des FDP-Politikers zu den Vorstellungen des Koalitionspartners entlocken: „Die Koalition ist sich einig, die ärztliche Versorgung sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich zu verbessern.“

Dass sich der Minister nicht in die Karten schauen lässt, hat gute Gründe. Schließlich muss er sich nicht nur mit Ideen von Politikern befassen, die bei den Patienten gut ankommen. Er muss sich später auch mit den Kassen, Ärzten und Krankenhausbetreibern über die Frage auseinandersetzen, was deren Umsetzung kosten wird und wer für die Mehrkosten aufkommen soll. Spahns Vorschläge habe man „zur Kenntnis genommen“, sagte der Ministeriumssprecher schmallippig.

Die Aufteilung der Krankenhausbetten in Ein-, Zwei- und Mehrbettzimmer übrigens, die hat im deutschen Gesundheitswesen offenbar bis jetzt noch niemanden wirklich interessiert. Jedes Jahr wird das Statistische Bundesamt vom Gesundheitsministerium mit Statistikanfragen überhäuft. Die Frage, wie viele Zwei- oder Vierbettzimmer es in den Krankenhäusern gibt, war jedoch noch nie dabei. Weshalb in dieser Sache noch nicht mal Klarheit darüber herrscht, ob es überhaupt einen gesetzlichen Regelungsbedarf gibt. asi/dpa

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