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Im Haftpflicht-Dilemma. Wenn die gesetzliche Unfallversicherung Medizinschäden absichern würde, könnte es nicht nur für Hebammen billiger werden.

© Doris Spiekermann-Klaas

Unfallversicherung soll für Medizinschäden zahlen: Hebammenstreit könnte Lösung für alle Heilberufe bringen

Nicht nur die Hebammen leiden unter explodierenden Haftpflicht-Prämien. Der Sozialversicherungsexperte Knieps verlangt deshalb eine Systemänderung: Für Medizinschäden soll die Unfallversicherung einspringen.

Im Arbeitgeberlager haben sie seinen Vorschlag als „Karnevalsscherz“ abgetan. Und aus dem Gesundheitsministerium hat sich auch noch keiner wirklich interessiert gezeigt. Doch Franz Knieps ist politisch erfahren genug, um zu wissen, dass neue Ideen ihre Zeit brauchen. Und dass das „Haftpflicht-Dilemma“ der freiberuflichen Hebammen, das die Politik momentan so umtreibt, tatsächlich nur die Spitze eines Eisbergs ist.

Amerikanische Verhältnisse

Längerfristig, so prognostiziert der frühere Abteilungsleiter im Gesundheitsministerium unter Ulla Schmidt  und jetzige Chef des Dachverbands der Betriebskrankenkassen, würden sämtliche Heilberufe ein vergleichbares Versicherungsproblem wie die Geburtshelferinnen bekommen. Explodierende Haftpflichtprämien wegen immer höherer Schadenersatzsummen und Schmerzensgeldern, die den Opfern von Gerichten zugesprochen werden. Und immer weniger Assekuranzen, die bereit sind, dieses Risiko überhaupt noch abzusichern. Die Politik dürfe nicht zulassen, dass sich hierzulande „amerikanische Verhältnisse“ entwickelten, warnt Knieps. In Teilen der USA gebe es aufgrund dieser Entwicklung inzwischen bereits „echte Versorgungsprobleme“.

Doch was tun? Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat bekanntlich vorgeschlagen, die Beitragszahler für die Hebammen stärker in die Pflicht zu nehmen. Die Krankenkassen müssten die steigenden Versicherungskosten nicht nur durch höhere Honorare ausgleichen. Sie sollten, um den Prämienanstieg zu begrenzen, künftig auch auf Regressforderungen bei Geburtsschäden verzichten.

Nach den Hebammen kommen die Frauenärzte

Knieps hält diesen Lösungsversuch nicht nur prinzipiell für falsch, weil Sozialversicherungsbeiträge nicht dazu dienen dürften, private Versicherer zu entlasten. Er sieht dadurch auch nichts gewonnen. Die Politik komme so „vielleicht mal über die nächsten zwei Jahre“, sagt er. Doch weil das Problem damit nur für eine kleine Berufsgruppe gelöst werde, sei damit zu rechnen, dass bald schon weitere Bittsteller vor der Tür stünden – Gynäkologen, Chirurgen und andere aus dem Gesundheitssektor, die ebenfalls unter steigenden Haftpflichtprämien stöhnten.

Nötig sei „eine umfassendere Lösung“, meint Knieps – und bringt dafür ein anderes Sozialversicherungssystem ins Spiel: die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Ihm sei bewusst, sagt er, dass diese bisher ein ganz anderes Aufgabenspektrum habe und auf Arbeits- oder Wegeunfälle spezialisiert sei. Doch das könne geändert und „den Erfordernissen der Zeit angepasst“ werden.

Zudem beschränke sich die Unfallversicherung schon jetzt nicht mehr allein auf die Arbeitswelt, sie leiste etwa auch Versicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige, Nothelfer, Blut- und Organspender sowie Kindergartenkinder, Schüler und Studenten. Gründe des Allgemeinwohls hätten für die Erweiterung der DGUV gesprochen, sagt Knieps. Ähnliche Gründe sprächen nun auch für die Einbeziehung von Medizinschäden.

Mittel gegen Fehler-Vertuschung

In einer Absicherung über die aus Arbeitgeberbeiträgen finanzierte Unfallversicherung ließen sich alle Berufsgruppen und Einrichtungen des Gesundheitswesens integrieren, meint der Sozialexperte. Es könne zwar Zu- und Abschläge geben, insgesamt aber würden die Beiträge für Hochrisikogruppen wie die Hebammen durch „Mischkalkulation im großen Topf“ begrenzt.

Anders als die Haftpflichtversicherer könnten die Berufsgenossenschaften mit ihrer Erfahrung in der Unfallverhütung daran mitarbeiten, dass es erst gar nicht zu Behandlungsfehlern komme. Schadensverursacher wären nicht mehr wie bisher von den Versicherern zur Vertuschung gehalten, es könne endlich aus Fehlern gelernt werden. Und für die Opfer gäbe es ein „verlässliches Entschädigungssystem“ über das Sozialrecht. Sie wären nicht länger den „Tücken der Zivilrechtsordnung“ ausgeliefert.

Versicherer sehen Abgrenzungsprobleme

Die Unfallversicherer halten von dem Vorstoß des Verbandschefs aber nichts. Die Haftung für Unfälle von Beschäftigten habe mit der Haftung für Fehler bei der Berufsausübung nichts zu tun, sagt Hauptgeschäftsführer Joachim Breuer. Wenn sich Berufsgenossenschaften und Unfallkassen plötzlich im Feld der Berufshaftpflicht tummelten, werfe dies wettbewerbs- und europarechtliche Fragen bezüglich der Abgrenzung zur privaten Versicherungswirtschaft auf. Außerdem erhebe auch die gesetzliche Unfallversicherung risikogerechte Beiträge. Sinkende Beiträge für die Hebammen wären selbst bei einer Übertragung auf die DGUV „kein Automatismus“.

„Warum sollte die gesetzliche Unfallversicherung Lückenbüßer für das Versagen der privaten Versicherungswirtschaft sein“, fragt DGUV-Sprecher Stephan Boltz. Doch der Sozialversicherungsexperte Knieps lässt sich von solcher Abweisung nicht beirren. Leider zeigten sich deren  Träger  „häufig strukturkonservativ und wenig innovationsfreudig“, stichelt er. Bei seinem Vorschlag handle es sich nicht um einen revolutionären Systembruch, sondern  um eine sinnvolle, am Gemeinwohl orientierte Weiterentwicklung der Unfallversicherung. Und die Arbeitgeber hätten schon unter Bismarck die Einführung von Arbeitsschutzregelungen mit ähnlichen Argumenten zu verhindern versucht. Vergeblich, wie man weiß.

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